Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Staats- und Kapitalmedien der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bringen die Wahrheit und der Klapperstorch die Babys. Wer dieser Meinung ist, der sollte möglicherweise nicht weiterlesen. Wir wollen schließlich niemanden vom gebückten Gang abbringen.
Den Neugierigen und eigenständigen Denkern, die nicht nur Antworten kritisieren, sondern auch Fragen, teilen wir hier und heute gerne mit, daß „die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag … juristisch gegen die irreführende Berichterstattung der Tagesschau über die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Fluthilfe“ vorgeht. Laut Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.9.2021 wäre in der „Tagesschau … am 7. September in ihrer 20-Uhr-Ausgabe behauptet“ worden, „dass alle Fraktionen bis auf die AfD-Fraktion dem Fluthilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zugestimmt hätten“, doch das sei falsch.
„Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Verlauf der Sitzung, da die Fluthilfe zuvor vom Plenum einstimmig, also auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion, angenommen worden war. Allerdings hatte die Bundesregierung die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds durch ein sogenanntes Omnibusverfahren mit Änderungen zum Infektionsschutzgesetz verbunden. Nachdem auf Antrag der AfD-Fraktion über die beiden Gesetzesteile einzeln abgestimmt worden war, enthielten sich die AfD-Abgeordneten bei der Schlussabstimmung, da hier eine Zustimmung zu der von der Fraktion unterstützen Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich war.
Die AfD-Fraktion im Bundestag verlangt von der Tagesschau, die Behauptung, die Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt, richtigzustellen und nicht weiter zu verbreiten.“
Alice Weidel und Alexander Gauland teilen als Vorsitzenden der AfD-Fraktion dazu mit: „Der von der Tagesschau vermittelte Eindruck, die AfD-Fraktion habe im Bundestag der Fluthilfe ‚nicht zugestimmt‘, ist nachweislich falsch.
Wir erwarten gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass dieser seinen Zuschauern auch komplexe Sachverhalte, die mehr als einen Satz zur Erklärung benötigen, bei aller gebotenen Kürze ohne irreführende Verkürzungen oder Weglassungen vermittelt. Das gebietet die journalistische Sorgfaltspflicht.
Es ist völlig unverständlich, warum die Tagesschau die Auseinandersetzung um das umstrittene Omnibusverfahren, die entscheidend für das Verständnis des Abstimmungsverhaltens ist, mit keiner Silbe erwähnt, sondern stattdessen den falschen Eindruck vermittelt, die AfD-Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt.
Diese irreführende Berichterstattung der Tagesschau ist für uns nicht akzeptabel.“
Für alle diejenigen, die dafür Zwangsgebühren zu zahlen haben, sollte das auch nicht akzeptabel sein, oder?
Kenner und Kritiker halten ZDF, ARD, Deutschlandradio und Dutzende weitere Sender und Unternehmen, die dazugehören oder davon leben, für Lügen- und Lückenmedien. Gute Gründe gibt es unzählige. Ein weiterer wäre hiermit genannt.