Berlin, Deutschland (Weltexpress). Im Weltnetz kursieren mitunter komische Dinge, darunter ein Ausschnitt des Vordiploms von Annalena Baerbock. Kein geringerer als Andreas Kappler zwitscherte auf den Heimatseiten von „Twitter“ im Weltnetzt und veröffentlichte diesen Ausschnitt, auf dem Bescheinigung und Diplom-Vorprüfung im Fach Politische Wissenschaft an der Universität Hamburg zu lesen ist sowie die Gesamtnote 1,3, kürzlich. Wenn da nicht Not am Mann war, was dann?
1,3 ist nicht nur bestanden, sondern sehr gut bestanden. Daß einige Betrachter der Bescheinigung noch das Datum 21. Mai 1999 erkennen, aber nicht den Bezug, das darf Kopfschütteln auslösen. Richtig, nicht das Datum der Bescheinigung ist gemeint, sondern das der Fassung der Ordnung der Diplomprüfung für Studierende der Politischen Wissenschaften. Doch das ist nur ein Posse am Rande des politischen Weltnetzes. Schlimmer sind die Lohn- und Hofberichterstatter der Lügen- und Lückenmedien, darunter die im Madsack. Bitte nicht verrückt werden und diesen Madsack mit „Mad“ (Eigenschreibweise „MAD“) verwechseln.
In „RND“ (15.5.2021) schreibt Jan Sternberg unter der Überschrift „Debatte um die Studienleistungen von Annalena Baerbock – das sind die Fakten“ allerlei, auf das man nichts geben muß, aber auch: „Einen Bachelorabschluss, wie er Baerbock 2011 auf der Website der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung zugeschrieben wurde, konnte sie zu ihrer Studienzeit gar nicht erwerben. In aktuellen Lebensläufen wird das auch nicht behauptet.“
Noch einmal: „In aktuellen Lebensläufen wird das auch nicht behauptet.“
Richtig, mehrfach, vielfach wurden die Lebensläufe der Bündnisgrünen, die auch als Olivgrüne bezeichnet wird, geschönt und geändert, also aufpoliert und angepaßt. Allein den Lebenslauf ins Plural zu setzen, so als gebe es mehr als einen Lebenslauf und das Motto „ein jeder wähle den, den er wolle“, ist ein Witz, aber ein schlechter, der noch mit dem Adjektiv aktuell verwurstet wird. Wie viele „aktuelle Lebensläufe“ bieten den Leute im Land wie Kappler und Sternberg? Sind es eine Hand voll oder ein Dutzend?!
Selbstverständlich behauptete Baerbock nicht nur ein Politikstudium, sondern auch ein Jurastudium an der Universität Hamburg in der Zeit von 2000 bis 2004. WELTEXPRESS liegt nicht nur ein Auszug einer Baerbockschen Biografie älteren Datums vor, aus der das hervorgeht. (1) Und das muß Kopfschütteln hervorrufen.
Zurück zu einem „Studium“, das vermutlich und wie behauptet vier Jahre und also acht Semester dauerte. Danach bekam Baerbock offensichtlich eine Bescheinigung für eine Diplom-Vorprüfung. Nicht mehr, nicht weniger. Ein Bescheinigung über eine Diplom-Vorprüfung nach vier Jahren und acht Semester deutet nicht auf ein German Wunderkind hin, wenn auch die „Gesamtnote 1,3“ darauf hindeuten könnte, aber eben nicht das Datum 21.5.1999, das in Relation zum Geburtsdatum ein erreichtes Vordiplom mit 18 Jahren und ein paar Monaten bedeutet und durchaus eine gewissen Anerkennung verdient hätte. Wohl wahr, daß sich in der Ökonomie der Zeit alle anderen Ökonomien auflösen (freue sich, wer`s kennt).
Doch was ist eine Gesamtnote 1,3 im Fach Politische Wissenschaften an der Universität Hamburg wert? Wenig, sehr wenig will ich meinen. Diejenigen, die um die Jahrtausendwende eine Diplom-Vorprüfung an der Universität Hamburg ablegten, die schlechter als die Gesamtnote 2,0 oder – gewitzigt – 2,5 war, galten und gelten als Vollpfosten. Schlechter als 2,0 in einem nicht von ungefähr als Laberfach bezeichneten Studienfach wie dem für Tunichtgute aparten Mischmaschstudium Politikwissenschaften abzuschneiden, dazu gehörte schon eine Menge Honig im Kopf.
Sternberg stellt die Frage „Ist Annalena Baerbock eine Juristin?“ und beantwortet sie höchstselbst mit den Worten: „Nein. Das hat sie auch nie behauptet. Die Kanzlerkandidaten von CDU und SPD, Armin Laschet und Olaf Scholz, haben Jura studiert, Baerbock Politikwissenschaft im Hauptfach und dann den britischen Masterstudiengang in ‚Public International Law‘. ‚Volljuristen‘ müssen in Deutschland aber zwei Staatsexamina nachweisen. Laschet hat nur das erste juristische Staatsexamen absolviert. Scholz hat die reformierte, aber inzwischen wieder abgeschaffte einstufige Juristenausbildung durchlaufen und als Rechtsanwalt gearbeitet.“
Noch einmal und siehe oben. Baerbock behauptete ein Studium der Juristerei, genauer ein „Jurastudium“ an der „Universität Hamburg“. Daß seriöse Journalisten Baerbock deswegen zumindest für eine Schaumschlägerin (2) halten, die andere hinter die Fichte führte, ja, sogar für eine Blenderin und Hochstaplerin, das ist nicht von der Hand zu weisen und eine vernünftige Schlußfolgerung.
Neuerdings kursiert in den weiten des Weltnetzes das sogenannte „Schweinemelker-Video“. Auch darin gibt sich Annalena Baerbock, die Akademikerin, die auch noch Kanzlerin werden will (3), als Völkerrechtlerin aus und Robert Habeck als, ach, Sie ahnen schon.
Der Verweis von Sternberg auf Laschet und Scholz dagegen als Kanzlerkandidaten, dafür bedarf es der Unverfrorenheit eines nicht unabhängigen Geistes. Den Geh-du-voran-Genossen einer Zehn-Prozent-Partei-plus-x als Kanzlerkandidaten hochzuschreiben, wie tief muß man dafür gesunken sein?
Wie auch immer, wir beim WELTEXPRESS warten weiter auf wissenschaftliche Arbeiten von Annalena Baerbock, um diese lesen zu können. Dann wissen wir mehr über eine beachtliche Blenderin der Bündnisgrünen beziehungsweise die Völkerrechtlerin der Deutschen. Wird sich Annalena Baerbock mit dem möglichen Glanz ihrer wissenschaftlichen Arbeiten doch noch als German Wunderkind erweisen und mich zurecht?
Anmerkungen:
- Eine Biografie mit dem Titel „Über Annalena“ datiert vom 15.1.2014. Siehe dazu auch auf der Heimatseite danisch.de im Weltnetz den Beitrag „Das ‚Jura-Studium‘ der Annalena Baerbock“ vom 16.5.2021, 18:55 Uhr.
- Siehe den WELTEXPRERS-Artikel „Annalena Wer? – Ewige Studentin oder Akademikerin und die Frage, ob Annalena Baerbock eine Schaumschlägerin ist“ von Stefan Pribnow vom 11.5.2021
- Siehe den WELTEXPRESS-Artikel „Annalena Baerbock, die Akademikerin, die auch noch Kanzlerin werden will“ von Stefan Pribnow vom 12.5.2021