Berlin, Deutschland (Weltexpress). Will sich der laut „Wikipedia“ am 3. August 1950 in Oxenbronn geborene Alfred Sauter (CSU), der nach dem Abitur Rechtswissenschaften und Politischen Wissenschaften in Tübingen, Genf und München studierte und seit 2019 mit Peter Gauweiler eine Kanzlei führt, reinwaschen?
Wir dokumentieren dessen Presserklärung vom 18.3.2021, die wir heute am frühen Abend von Dr. Martin Imbeck, München, erhielten, wie folgt: „Bei dem in Rede stehenden Abschluss eines Liefervertrags mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und den damit in Verbindung stehenden Verhandlungen habe ich für alle erkennbar als Rechtsanwalt gehandelt. Dies war von Anfang an völlig unzweifelhaft und ist auch aus den Akten ersichtlich.
Zu den gerade in den letzten Tagen wiederholt geäußerten Einwänden hinsichtlich einer mangelnden Trennung von Mandat und Anwaltstätigkeit meinerseits weise ich auf Folgendes hin: Als Mandatsträger arbeite ich für alle Menschen, die ich repräsentiere, nicht für Einzelne oder für Interessengruppen. Als Anwalt vertrete ich meine Mandanten und setze mich für deren Interessen ein.
Dass Mandatsträger neben der Wahrnehmung des Mandats berufstätig sind, ist nicht nur erlaubt, sondern – jedenfalls nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts – erwünscht, weil es die Einbindung der Abgeordneten in die Lebenswelt der Menschen fördert. Und natürlich gehört es zum Anwaltsberuf, auch Mandate für oder gegen die öffentliche Hand wahrzunehmen, wobei auch dies in zahlreichen Kollisionsvorschriften geregelt ist. Diese Vorschriften habe ich immer beachtet.
Die mir unterstellte ‚Bestechung‘ für meine Abgeordnetentätigkeit ist ebenso wie die angebliche Verkürzung von diesbezüglichen Steuern abenteuerlich und konstruiert. Sie basiert auf Unterstellungen, die nicht zutreffen.
Hinsichtlich des in der Öffentlichkeit kolportierten Vorwurfs eines zusätzlich zum Anwaltshonorar geleisteten Geldbetrags war von Anfang an beschlossen, den nach Abzug aller Steuern verbleibenden Nettoertrag gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, was durch Familienangehörige und mich auch sichergestellt wurde.“
Andreas Glas und Klaus Ott teilen in „Süddeutsche Zeitung“ (18.3.2021) unter dem Titel „Maskenaffäre in der CSU: Korruptionsvorwürfe gegen Sauter: So lief der Millionendeal“ mit, „dass der CSU-Politiker Alfred Sauter über eine Treuhandkonstruktion heimlich 1,2 Millionen Euro als Provision für die Vermittlung von Geschäften mit Corona-Schutzmasken bekam.“
Nun, eine Provision ist bekanntlich kein Honorar, auch kein Anwaltshonorar. Während das eine Geld also auf ein Konto von Herrn Sauter, der nicht ganz ein Jahr Bayerischer Staatsminister der Justiz war, gegangen sein müsste, genauer: das Anwaltshonorar, solle das andere Geld, also „die 1,2 Millionen Euro, die „demnach Schmiergeld gewesen“ wären, auf das Konto einer „Firma eines CSU-Funktionärs, der wie Sauter dem Bezirksverband Schwaben der Partei angehört“. Das andere Geld, genauer: die Provision, sei, so Kenner, bereits versteuert worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München werfe laut „SZ“ Sauter allerdings vor, „dieser habe seine Stellung als Abgeordneter genutzt, um die Maskendeals zustande zu bringen“ und sich also „bestechen lassen“, was Herr Sauter (siehe oben) zurückweist.
Mit dem Fall wolle sich auch auch ein CSU-Bezirksvorstand befassen. Am Sonntag solle es eine Sondersitzung geben. Die Einleitung eines Parteiverfahrens gegen Alfred Sauter und Markus Ferber droht.
Sicher dürfte sein, dass der Fall des Verdienstkreuzträgers 1. Klasse der BRD uns und andere noch weiter beschäftigen wird.
Anmerkung:
Siehe auch den Artikel Nichts Neues in der BRD: Klüngel und Korruption – Murksel und Minister oder korrupte Christen von Horst-Udo Schneyder.