Berlin, Deutschland (Weltexpress). Eine mohammedanische Informatikerin hatte sich 2017 in Berlin auf eine Lehrerstelle beworben. Die Bewerberin wurde abgelehnt, weil sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten wollte.
In „RND“ (27.8.2020) teilt Christian Rath unter der Überschrift „Bundesarbeitsgericht: Berliner Kopftuchverbot ist passé“: „Zum Vorstellungsgespräch erschien sie mit Kopftuch. Im Hinausgehen wies ein Behördenvertreter auf das Berliner Neutralitätsgesetz hin, das das Tragen religiöser Symbole und Kleidungstücke im Schuldienst verbiete. Sie müsse das Kopftuch im Unterricht dann ablegen, so der Beamte. Die Informatikerin sagte, dazu sei sie nicht bereit – und wurde nicht eingestellt.“
Die Mohammedanerin klagte dagegen. Richter des Berliner Landesarbeitsgerichts gaben der Klägerin Recht. Dieses Urteil des LAG, dass der Mohammedanerin zudem 5.159 Euro Entschädigung, also eineinhalb Bruttomonatsgehälter, zusprach, wurde gestern vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt.
Dass Christine Buchholz von der antideutschen Ausländerpartei Die Linke diese Entscheidung begrüße, das ließ sie per Linksfraktion-Pressemitteilung vom 28.8.2020 mitteilen. Unter dem Betreff „Christine Buchholz: Kopftuchurteil – starkes Signal gegen die Diskriminierung“ teilt die als „religionspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag“ in Berlin“ vorgestellte Frau mit, dass „das Bundesarbeitsgericht in Erfurt … ein wichtiges Urteil zum Schutz von muslimischen Frauen vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gefällt“ habe.
Buchholz behauptet, dass dieses Urteil „Beschäftigte ermutigen“ könne, „gegen die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion vorzugehen – ob in der Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern. Denn muslimische Frauen mit Kopftuch werden bei der Arbeitssuche um ein Vielfaches häufiger abgelehnt als Frauen ohne sichtbares muslimisches Symbol. Nun müssen in Berlin und in anderen Ländern, in denen es diskriminierende Kopftuchverbote in Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt, die Konsequenzen gezogen werden.“ Mit anderen Worten: Die Mohammedanisierung der BRD schreitet voran und die Linke findet das gut.
Die Linke ist und bleibt die Partei der Umvolkung und Mohammedanisierung der BRD. Sie ist zudem eine der antideutschen Parteien, die in Berlin Rechte des deutschen Volkes wie das der Versammlungsfreiheit und der Demonstrationsfreiheit von einem Grundrecht zu einem Gnadenrecht degradiert.
Beatrix von Storch wird in einer Pressemitteilung der AfD mit dem Betreff „PM: Beatrix von Storch: ‚Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugunsten islamischer Kopftuchträgerinnen im Schuldienst ist ein fatales Zeichen der Unterwerfung'“ erst „als stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland“ (AfD) vorgestellt und dann wie folgt zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zitiert: „Das Kopftuch als Zeichen des politischen Islam hat an unseren Schulen nichts zu suchen. Das Tragen des Kopftuches und das absolute Beharren der Trägerin verdeutlicht, dass das Kopftuch ein aggressives Symbol der Islamisierung darstellt. Das islamische Kopftuch, von einer Lehrerin getragen, stört so nachweislich und ausnahmslos den Schulfrieden. Das ist nicht akzeptabel.“
Mit Christen, Sozen, Bündnisgrünen und antideutschen Linken schreitet die Mohammedanisierung, die auch Islamisierung oder Muselmanisierung genannt wird, voran.
Das Kopftuch war, ist und bleibt in seiner polit-religiösen Bedeutung für den kulturellen Überbau nicht belanglos, sondern ein Symol der Ideologie der Mohammedaner, mit denen die antideutsche Linke samt Sozen und so weiter Seit`an Seit‘ schreitet.