Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die berufenen Verfassungsorgane sollten dringend die Frage prüfen, ob und gegebenenfalls wann der Gemeinsame Ausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages, Vertretern des Bundesrates und der Bundesregierung wegen der absehbaren, pandemischen Ausdehnung der Corona-Infektionen einberufen werden soll, um der in der Bevölkerung ansteigenden Sorgen entsprechen zu können. Die Tätigkeit des Gemeinsamen Ausschusses in…












