318 ist nicht 08/15 – Die Combat 18 genannte Kampfeinheit Adolf Hitler ist jetzt in der BRD verboten worden

318 steht für CAH, gleich Combat beziehungsweise Kampfeinheit Adolf Hitler. Quelle: Facebook

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass Horst Seehofer als Bundesinnenministerium die rechtsextreme Neonazi-Vereinigung Combat 18 verboten hat, das wird heute in deutschen Landen berichtet. Combat 18 wird auch C18 beziehungsweise 318 oder Kampfgruppe beziehungsweise Kampfeinheit 18 und also Kampfeinheit Adolf Hitler übersetzt, schließlich steht Combat für Kampf und die Zahlen 1 und 8 für A und H, die Initialen Adolf Hitlers.

In der „Tagesschau“ (23.1.2020) der ARD weisen Michael Götschenberg und Holger Schmidt unter der Überschrift „Rechtsextreme Vereinigung ‚Combat 18‘ ist verboten“ darauf hin, dass „Ende Juni vergangenen Jahres … Seehofer öffentlich angekündigt“ habe, „‚C18‘, wie die Gruppe in der Szene auch genannt wird, und weitere rechtsextreme Organisationen verbieten zu wollen. Mitte September hatten dann die Innenminister der Länder Niedersachen, Thüringen und Hessen sich ebenfalls öffentlich für ein Verbot von ‚Combat 18‘ ausgesprochen.“

In mehreren Bundesländern gab es heute Razzien. Ermittler beschlagnahmten Beweismaterial. Unter dem Titel „‚Combat 18‘ – ‚Kampfeinheit Adolf Hitler'“ heißt es in „Siegel“ (23.1.2020), dass auch bei „Robin Schmiemann aus Nordrhein-Westfalen“, der “ Als Kopf der rechtsextremen Gruppierung gilt“, „heute Morgen eine Durchsuchung“ stattfand.

In „Frankfurter Allgemeine“ (23.1.2020) informieren Helene Bubrowski und Reiner Burger unter „Verbot von Neonazi-Gruppe: Wie ist ‚Combat 18‘ in der rechtsextremen Szene vernetzt?“, dass „die Nachricht“ von Seehofers Ankündigung „schnell in der Welt“ gewesen war „und damit auch die Sorge, die Rechtsextremisten könnten die Zeit nutzen, belastendes Material beiseitezuschaffen… Der Verfassungsschutz sammelte derweil Material. Wiederholt wurde der angedachte Termin für das Verbot verschoben. Die Fachleute im Bundesinnenministerium wollten sichergehen, dass das Verbot auch gerichtsfest ist. Würde ein Gericht es später wiederaufheben, wäre die Gruppe nicht geschwächt, sondern gestärkt.“

Bernd Baumann (AfD) erklärte zum Verbot der rechtsradikalen Gruppe Combat 18 laut AfD-Pressemitteilung vom 23.1.2020: „Es ist gut, jedoch viel zu spät, dass Horst Seehofer die rechtsradikale Gruppe Combat 18 verboten hat. Dabei hatte die AfD-Fraktion doch bereits im Oktober 2019 den Verbotsantrag gegen Combat 18 fertig. Die Aufsetzung unseres Antrages zur Debatte im Bundestag hat Jan Korte, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, verhindert. Daher ist es ein Hohn, dass ausgerechnet er nun öffentlich ein Verzögern des Verbots beklagt – niemand anders als er selbst und die Linken haben es verhindert.
Das wissen auch alle anderen Fraktionen. Nur die AfD war bereit Combat 18 zu verbieten – schon vor über einem Vierteljahr.“

In der Tat teilt die Linksfraktion per Pressemitteilung vom 31.1.2020 mit, was Jan Korte zu sagen hatte: „Das ‚Combat 18‘-Verbot ist richtig, aber viel zu spät. Ein halbes Jahr nach der Verbotsankündigung findet man nur noch beim dümmsten Nazi belastendes Material. Statt sich für derartig unmotiviertes Vorgehen zu feiern, sollte Innenminister Seehofer zügig mit den Ländern Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Nazistrukturen entwickeln und Nachfolgeorganisationen verhindern. Nazistrukturen sind eine alltägliche Bedrohung für engagierte Bürgerinnen und Bürger in Politik und Zivilgesellschaft sowie für Menschen, die nicht ins rassistische Weltbild von Neonazis passen. Niemand darf diesen Zustand akzeptieren, erst recht nicht der Bundesinnenminister.“

Wohl wahr: 318 ist nicht 08/15.

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