Das Ergebnis ist ein klareres Bild der Regierungspolitik im Bereich Sicherheit und Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001. Es zeigt vor allem eine erschreckende Erosion rechtsstaatlichen Denkens und rechtsstaatlicher Maßstäbe im Zuge des nach 2001 ausgerufenen "Krieg gegen den Terror".
Der Grund dafür lag in der falsch verstandenen Bündnisverpflichtung gegenüber dem NATO-Partner USA, dem sie nicht nur pauschale Überflugrechte und logistische Unterstützung für die Verschleppung Terrorverdächtiger gewährte, sondern auch konkrete und aktive Beihilfe in ihrem Krieg gegen Irak im Jahr 2003 leistete.
Die Verwilderung des Rechtsstaatsdenkens wird vor allem deutlich
– an der Übermittlung von Personendaten an Staaten, deren Datenschutz vollkommen unzureichend ist, wie in den Fällen Kurnaz und Zammar,
– an der Vernehmung der Verschleppten und Inhaftierten ohne sich vorher ausreichend über die Haftbedingungen zu informieren, wodurch man von den Früchten der Folter profitierte, wie in den Fällen Kurnaz und Zammar,
– an der mangelnden Hilfestellung gegenüber den Inhaftierten in ihrer menschenrechtswidrigen Haftsituation, wie in den Fällen Kurnaz, Khafagy und Zammar,
– an der Aufgabe eigener Souveränitätsrechte zugunsten illegaler Verschleppungsflüge (rendition) durch die CIA.
Bei der noch immer unaufgeklärten Verschleppung des Deutsch-Syrers Zammar konnte sogar der Verdacht nicht ausgeräumt werden, dass die Ermöglichung seiner Ausreise nach Marokko ihn gerade in die Situation brachte, die dann zu seiner Verschleppung nach Syrien führte.
Die Entsendung von BND-Mitarbeitern nach Bagdad und Doha hat sich als ein eindeutiger aktiver und wichtiger Beitrag zur Kriegsführung der USA im Irak im Frühjahr 2003 erwiesen. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Erklärungen der damaligen Bundesregierung und war eine direkte eteiligung am Krieg der USA.
Für alle diese Verfehlungen der Politik liegt die Verantwortung bei den Spitzen der Sicherheitsbehörden und vor allem bei dem damaligen Chef des Kanzleramtes und Beauftragten der Bundesregierung für die deutschen Sicherheitsbehörden Frank Walter Steinmeier. Er war über alle Verschleppungsfälle frühzeitig informiert, spätestens seit der Inhaftierung von Kurnaz wusste er ab Januar 2002 von der illegalen Rendition-Praxis der CIA Bescheid. Die Tatsache, dass Herr Steinmeier bis heute behauptet, dass er entgegen den gesicherten Beweisen des Untersuchungsausschusse erst 2005 von all dem sichere Kenntnis erlangt habe, lässt die Frage nach weiterer Regierungsverantwortung und persönlichen Konsequenzen nach wie vor offen.
Alle untersuchten Fälle, so auch bei der rechtswidrigen Observation von Journalisten (z.B. Schmitt-Eenboom), haben eklatante Defizite in der internen Organisation wie auch bei der internen und externen Kontrolle der Geheimdienste ergeben. Die rechtlichen Grundlagen der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste hat die gegenwärtige Bundesregierung nur völlig unzureichend reformiert.
Schließlich machen die z.T. erheblichen Behinderungen der Kontrollarbeit des Untersuchungsausschusses durch die oft sehr restriktive Übermittlung von Urkunden und Beweismaterial durch die Bundesregierung aber auch durch die offene Blockade von Beweismöglichkeiten der drei Oppositionsfraktionen es notwendig, dass vor allem die Rechte der Minderheiten im Untersuchungsausschuss entscheidend verstärkt werden. Denn schließlich ist es vor allem die Opposition, die die Kontrolltätigkeit am ernstesten nimmt.