Moskau, RF (Weltexpress). Nach dem Angriff der Faschisten aus Banderastan, die nach dem Staatsstreich im Februar 2014 im am Reißbrett entstandenen Kunststaat am Rand von Rußland, der deswegen Ukraine genannt wird, Macht und Herrschaft übernahmen, im sich anschließenden Bürgerkrieg konnten sich nur Bewohner in der Oblasten Donezk und Lugansk vom Faschismus in Banderastan befreien und Volksrepubliken gründen, begannen diese als Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Donezker Volksrepublik (DVR) und die Lugansker Volksrepublik (LVR) mit Invasion und Besatzung.
Spät wurden sowohl die DVR als auch die LVR von der Russischen Föderation (RF) anerkannt. Verträge wurden am 21.2.2022 in Moskau geschlossen, die am 25.2.2022 in Kraft traten. Darunter waren Beistandsverträge. Im nach dem faschistischen Putsch 2014 ausgebrochenen Krieg leisteten Truppen der Streitkräfte der RF fortan Beistand.
Am 6.8.2024 begann die sogenannte Kursk-Offensive im Kursker Gebiet der RF. Beim erneuten Überfall von Faschisten im Raum Kurs haben Soldaten und Söldnern zahlreiche Kriegsverbrechen verübt. Mehr als 600 Zivilisten wurden bei der Invasion im Kursk ermordet. Swetlana Petrenko, Sprecherin der RF-Ermittlungskomittes: „Infolge der grausamen Aktionen ukrainischer Kämpfer wurden 640 Zivilisten, darunter ein Kind, getötet und 561 Menschen, darunter 25 Kinder, verletzt.“ (1)
Nun haben Richter der RF mehr als 470 Angehörige der Streitkräfte von Banderastan im Zusammenhang mit dem Überfall auf den Raum Kursk verurteilt. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft der RF am 6.8.2026 in Moskau mit.
Von den Verurteilten wurden 89 Soldaten in Abwesenheit angeklagt. Bei 36 Personen handele es sich zudem um Söldner. Alle Angeklagten seien zu Haftstrafen, auch lebenslangen, verurteilt worden, heißt es in Moskau.
Anmerkungen:
(1) WELTEXPRESS liegt die gesamte Erklärung von Swetlana Petrenko vor.
Siehe die Beiträge
- Die Russische Föderation hat sich, sowohl bei der Aufnahme der Krim als auch bei der Anerkennung der Republiken Lugansk und Donezk, an geltendes Völkerrecht gehalten, und die ‘militärische Operation’ in der Ukraine ist als Verteidigungsmassnahme durch Artikel 51 der UN-Charta legitimiert von Wolfgang van Biezen
- Nazis in der Ukraine? – Nein! Unmöglich! von Rainer Rupp
im WELTEXPRESS.
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