Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Wahl zum Weißen Haus ist gelaufen, aber wohin laufen die Wahlmänner für Kollegium? In der „Tagesschau“ (14.11.2020) der „ARD“ wird über die VS-Präsidentenwahl 2020 behauptet, dass das Rennen um die Mehrheit im Electoral College genannten Wahlmännerkollegium gelaufen sei. Diese Journalisten tun so, als stünde „das Resultat von 51 Einzelwahlen in den Bundesstaaten“ auf Basis der Quellen „NEP/Edison via Reuters“ fest und laute 306 für Joseph Biden (DP) und 232 für Donald Trump (RP).
Das kann man so machen, Gedichte kennen keine Grenzen. Und die Presse kennt, wenn es um Politik geht, nicht nur Polemik, sondern auch Poesie.
Eine Stimme mehr als 270 Stimmen reichen. Das reichte dem Wahlbetrügen Georg Bush Junior (RP) gegen Al Gore (DP) 2000. Für Bush Junior und gegen Gore entschieden Richter des Supreme Court genannten Obersten Gerichtes der VSA am 12. Dezember 2000. Damit entschieden sie über den 43. Präsidenten der VSA und nicht die Wähler..
Laut „Wikipedia“ unter „Bush v Gore“ habe „die Wahlkommission des Bundesstaates Florida das Wahlergebnis der Präsidentschaftswahl 2000 … am 8. November 2000“ bekannt gegeben. „Es ergab einen so knappen Vorsprung für Bush (weniger als 0,5 %), dass eine automatische Nachzählung erfolgen musste. Sie zeigte ein zu Gunsten des demokratischen Präsidentschaftskandidaten Al Gore verbessertes Ergebnis. Er beantragte daraufhin, dass in vier weiteren Landkreisen Handauszählungen vorzunehmen seien. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde am 13. November vom Federal District Court abgewiesen. Der vorgegebene Termin zur Abgabe der wiederholt ausgezählten Stimmen war aber so eng bemessen, dass sich der Supreme Court of Florida am 21. November 2000 gezwungen sah, die Deadline auf den 26. November zu verschieben.“ (1)
Die Richter des Obersten VS-Gerichts wandten sich drei Mal gegen Al Gore und zwar am 4., 9. und 12.12.2020. Der mächtig gewaltige Wahlbetrug in Florida zulasten von Al Gore (DP) scherte die Richter einen Scheiß.
Nun, in drei VS-Staaten hat Donald Trump Klagen einreichen lassen. Unter der Überschrift „‚Fadenscheinige Beweise‘ – Gerichts-Pleiten ohne Ende: Die erschreckende Einfallslosigkeit des Trump-Teams“ heißt es in „Focus“ (14.11.2020), dass „Trumps Anwälte … in dieser Woche erneut mehrere Versuche“ unternahmen hätten, „das Wahlergebnis mit Klagen anzufechten. Aber bislang bleibt das Unterfangen der Trump-Gefolgschaft weitgehend erfolglos – was hauptsächlich an fehlenden Beweisen liegt.“ Dann werden die Staaten Pennsylvania, Michigan und Arizona genannt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Trump „in 3 Staaten … noch Klagen angekündigt“ habe und zwar in Nevada, Wisconsin und Georgia.
Da die Wahlleute also noch nicht feststehen, müsste man sie in einer nüchternen Rechnung Biden wieder abziehen, also wenigstens 20 für Pennsylvania, 16 für Michigan und 11 für Arizona. 47 weniger für Biden würde statt 306 nur 259 Wahlleute bedeuten. Damit würde er allerdings immer noch vor Trump mit 232 führen.
Zieht man noch 6 für Nevada, 10 für Wisconsin und 16 für Georgia ab, läge Biden bei nur 227 und also hinter Trump. Die sicheren Wahlleute sollten den Kandidaten zugewiesen werden, nicht die unsicheren, auch wenn man über Wahrscheinlichkeiten spekulieren mag.
Keine Frage, dass den Klagen zum Trotz alles auf Biden hinauszulaufen scheint, doch wer zuletzt lacht, lacht am besten.
Anmerkungen:
(1) siehe dazu: The 2000 Florida Statutes, Title IX, Chapter 102, Section 141(4). Abgerufen am 7. November 2020, http://openjurist.org/531/us/70/george-bush-v-palm-beach-county-canvassing-board George Bush v. Palm Beach County Canvassing Board 531 U.S. 70 121 S.Ct. 471 148 L.Ed.2d 366 GEORGE W. BUSH, PETITIONER v. PALM BEACH COUNTY CANVASSING BOARD et al.No. 00-836 SUPREME COURT OF THE UNITED STATES December 4, 2000, Entscheidung in Florida. Supreme Court gibt Gore noch eine Chance. In: Spiegel Online. 22. November 2000, abgerufen am 3. Mai 2009.