Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ermittlungen sind Ermittlungen. Für eine Welt voller Lug und Trug, Agitation und Propaganda mag man diese gewitzigt in Vorermittlungen umetikettieren, doch ein Ermittlungsverfahren wird nach § 160 StPO beziehungsweise § 163 StPO dann eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Das ist der Beginn der Ermittlungen. Punkt.
Daß „die Staatsanwaltschaft … eineinhalb Jahre … Vorermittlungen gegen … Olaf Scholz“ geführt habe, daß wird in einer Pressemitteilung der Bundesgeschäftsstelle der AfD vom 20.12.2021 mitgeteilt. Olaf Scholz war einmal Bürgermeister der Migranten-Metropole beziehungsweise des Stadtstaates Hamburg, Finanzminister unter der letzten Merkel-Scholz-Seehofer-Regierung und ist nun Kanzler der Scholz-Habeck-Lindner-Regierung. Kennern und Kritikern gilt Scholz als Schuldenmachermeister und Bankster-Gangster.
In der besagten AfD-Pressemitteilung heißt es weiter, daß „die Hamburger Staatsanwaltschaft … der Deutschen Presse-Agentur am Freitag“ bestätigt habe, „dass zwischen Februar 2020 bis September 2021 Vorermittlungen gegen Scholz wegen des Vorwurfs der Untreue geführt worden seien. Grundlage waren demnach mehrere Strafanzeigen. Da sich kein Anfangsverdacht ergeben habe, sei das Verfahren ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden, sagte eine Sprecherin.“
Nun, ein Ermittlungsverfahren ist also nicht eingeleitet worden. Und das, was Staatsanwälte „Vorermittlung“ nennen, das ist verschwiegen worden.
Weiter wird in der AfD-Pressemitteilung darüber informiert, daß „der Parlamentarische Untersuchungsausschuß (PUA) … eine mögliche politische Einflußnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den ‚Cum-Ex‘-Skandal verwickelten Warburg Bank klären“ solle. „Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Bankeigentümern 2016 und 2017. Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen für 2009 und 2010 in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.“
Dazu wird AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, der zugleich Mitglied der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft ist, wie folgt zitiert: „Es ist ein Skandal, dass der Untersuchungsausschuß nicht über den Vorgang informiert wurde; damit wurde das Parlament bewußt getäuscht.
Erneut zeigt sich, dass dem Untersuchungsausschuß wichtige Informationen und Unterlagen vorenthalten werden und Scholz die Sache mal wieder aussitzen will. Ein PUA unter dem Vorsitz eines SPD-Mitglieds, der im Jahr 2017 im geschäftsführenden Landesvorstand der Hamburger SPD der Annahme von Spenden der Warburg-Gruppe für die SPD zustimmte, ist Augenwischerei. Die SPD ist nicht an der Aufklärung interessiert und verfährt weiter nach der Strategie: Tarnen, täuschen, tricksen.“
Daß die Empörung nicht nur bei Mitgliedern und Wählern der AfD groß ist, das ist klar. Auch Christen von der CDU sehen sich getäuscht. Darauf wird in „FAZ“ (17.12.2021) hingewiesen. Unter der Überschrift „‚CUM EX‘-AFFÄRE: Empörung über nicht bekannte Vorermittlungen gegen Scholz“ wird darüber informiert, was in anderen Medien mitgeteilt wird: „Dass der Untersuchungsausschuss nicht über den Vorgang informiert worden sei, sei eine ‚Frechheit‘, sagte der Obmann der Linken im PUA, Norbert Hackbusch, der dpa. Es wäre Aufgabe der Präsidialabteilung in der Senatskanzlei gewesen, entsprechende Informationen beizubringen. CDU-Obmann Richard Seelmaecker sprach laut ‚Panorama‘ und ‚Manager Magazin‘ von einer bewussten Täuschung des Parlaments. ‚Es ist ein Skandal, dass dem Ausschuss wiederholt Akten vorenthalten werden.'“
Kenner und Kritiker meinen, daß nicht nur die Abgeordneten wurden bewußt belogen und betrogen, sondern auch das Volk.
Lohnarbeiter der Lücken- und Lügenpresse in Staat und Kapital, Verbänden und Parteien, auch als Hauptabflußmedien bezeichnet, nahmen ihre angebliche Aufgabe, „in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten“ zu „beschafften“ und zu „verbreiten“, offensichtlich nicht wahr. Von einer „vierten Gewalt“ kann auch bezogen auf dieses Beispiel keine Rede sein.
Waren „mehrere Strafanzeigen“ für § 160 StPO beziehungsweise § 163 StPO wirklich nicht relevant und was heißt „kein Anfangsverdacht“ wirklich?
Nicht nur der Rücktritt von Olaf Scholz (SPD) wird gefordert, sondern auch der von Peter Tschentscher (SPD). Fabio de Masi (Die Linke), der vergangene Legislaturperiode für nicht nur Abgeordneter des Deutschen Bundestages war, sondern auch Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss war, behauptet: „Es ist gut belegt, dass Peter Tschentscher Einfluss auf das Steuerverfahren der Cum-Ex-Banker der Warburg Bank genommen hat.“
Und das solle er, so Kenner und Kritiker, im Auftrag von Olaf Scholz getan haben. Wie heißt es in Hamburg so schön: „Der Fisch stinkt vom Kopfe her.“ Zu den Namen, die man beim Gestank, den Sozen, liebevoll auch Sozis genannt, im Land verbreiten, nennen muß, gehörte auch Johannes Kahrs. Kahrs ist nur ein kleiner Fisch beziehungsweise ein Bauer, der bereits geopfert wurde.