Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ermittlungen sind Ermittlungen. Für eine Welt voller Lug und Trug, Agitation und Propaganda mag man diese gewitzigt in Vorermittlungen umetikettieren, doch ein Ermittlungsverfahren wird nach § 160 StPO beziehungsweise § 163 StPO dann eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Das ist der Beginn der Ermittlungen. Punkt. Daß „die Staatsanwaltschaft … eineinhalb…
Politik Deutschland Zieht sich die Schlinge um den Kopf des Schuldenmachermeisters, der als Bankster-Gangster...









