Betroffene haben dann oftmals ein Leben lang mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen zu kämpfen. Wir haben darum den Unfallbegriff erweitert und decken Infektionen durch Zeckenbisse im Rahmen unserer Unfallversicherung ,Comfort”› ab", sagt Günter Neumann, Abteilungsleiter für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen der Condor Versicherungsgruppe.
Nach jedem Aufenthalt in der freien Natur auf Zecken achten
Nach einem Spaziergang durch die Natur sollte der Körper auf mögliche Zeckenbisse untersucht werden. Denn werden Zecken sofort entfernt, mindert es das Risiko, an Borreliose oder FSME zu erkranken, da die Erreger meist erst nach 8 Stunden übertragen werden. Zecken nisten sich insbesondere an warmen Körperstellen ein – meist Stellen, die sich Menschen seltener ansehen, wie beispielsweise Achselhöhlen, Kniekehlen oder im Schritt. Wird ein Blutsauger auf der Haut entdeckt, sollte er mit einer in der Apotheke erhältlichen Zeckenzange entfernt werden. Hierbei ist besonders wichtig, dass der Hinterleib nicht gequetscht wird, damit Krankheitserreger nicht übertragen werden.
Weit verbreitet ist der Irrtum, dass Zecken von Bäumen fallen. Ihr Lebensraum befindet sich in maximaler Höhe von anderthalb Metern über dem Boden – im Unterholz, Gestrüpp und in hohen Gräsern. Auch im heimischen Garten ist eine Zeckeninfektion möglich – eine Gefahr, die vielfach unterschätzt wird.
Zeckenbisse sind Unfälle
Oft werden die Krankheitssymptome der Borreliose sowie der FSME im Anfangsstadium mit denen einer Grippe verwechselt. Im fortgeschrittenen Stadium ist Borreliose allerdings durch chronische Gelenkschmerzen und Störungen des Nervensystems, teilweise auch Lähmungen, gekennzeichnet. Das FSME-Virus hingegen kann zu einer Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten führen. „In verheerenden Fällen werden Betroffene zum Invaliditätsfall. Viele Versicherer stufen Zeckenbisse aber nicht als klassischen Unfall ein. Mit unserer Unfallversicherung ’Comfort’ bieten wir die Möglichkeit, für die finanziellen Folgen eines solchen Unglücksfalls bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen vorzusorgen", ergänzt Neumann. Des Weiteren sind im Unfallschutz Folgeschäden durch Impfungen – beispielsweise gegen FSME – mitversichert.