Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Auch auf die Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland (BRD) kommen Schadensersatzforderungen in Milliarden Euro zu.
Die 2015 gegründete Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug unter Geschäftsführer Matthias Warnig soll 140 Mitarbeitern gekündet haben.
Auf der Heimatseite nord-stream2.com im Weltnetz heißt es heute, daß die Medienberichten, wonach Nord Stream 2 Insolvenz angemeldet habe, „nicht bestätigt“ werden könnten. Bisher seien die Behörden von Seiten der Geschäftsführung nur darüber informiert worden, daß aufgrund der jüngesten geopolitischen Entwicklungen „Verträge mit Mitarbeitern“ gekündigt werden mußten.
In verschiedenen Medien ist von „allen 140 Mitarbeitern“ die Rede und auch, daß „die Gas for Europe GmbH, die Tochtergesellschaft von Nord Stream 2 in Mecklenburg-Vorpommern stellte ebenfalls den Betrieb“ habe einstellen müssen, wie es unter der Überschrift „Energie – Nord Stream 2 zahlungsunfähig: Deutschland droht Milliarden-Verlust“ in „Berliner Zeitung“ (2.3.2022) heißt. Dort wird darüber informiert, daß „die Bilanz deponieren“ und „also Konkurs“ angemeldet worden sei, wobei auf Aussagen von Silvia Thalmann-Gut, Regierungsrätin des Kantons Zug in „SRF“ am 1.3.2022 Bezug genommen wird.
Im „RND“ (1.3.2022) wird Wolfgang Peters mit Seiner Antwort auf die Frage, „ob Schadenersatzforderungen auf die Steuerzahler zukämen, wenn die Inbetriebnahme der Pipeline aus politischen Gründen verboten“ werde, wie folgt zitiert: „Davon ist auszugehen, weil es sich hier nicht um einen Schwarzbau, sondern um ein von deutscher und europäischer Seite genehmigtes Projekt handelt. Daran beteiligt sind neben dem russischen Energieriesen Gazprom auch fünf westeuropäische Firmen als Finanzinvestoren, darunter OMV Österreich, Uniper Deutschland und Shell Großbritannien.“
Peters weiter: „Das Projekt war ursprünglich einmal mit 8 Milliarden Euro veranschlagt, durch die jahrelange Verzögerung mit Baustopp und Sanktionen dürften sich die Kosten inzwischen auf etwa 10 Milliarden Euro belaufen. Wie auch im Falle der vorgezogenen AKW-Abschaltungen ist mit Schadensersatzforderungen zu Lasten der Steuerzahler zu rechnen.“