Die Mehrheit der potenziellen Ferienimmobilien-Käufer will einen Teil der Kosten über eine zeitweise Vermietung wieder hereinholen: Gefragt nach dem Zweck, für den sie eine Ferienimmobilie erwerben würden, gaben 65 Prozent der Befragten an, sie selbst nutzen, aber auch zeitweise vermieten zu wollen. 50 Prozent planen die Ferienimmobilie als Kapitalanlage, 69 Prozent als Altersruhesitz. Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur anerkennt, wenn langfristig eine Gewinnerzielung durch Vermietung im Vordergrund steht. „Wer sich seinen Traum vom eigenen Urlaubsdomizil erfüllt und Anschaffungs- und Finanzierungskosten sowie Heizung, Strom und Reparaturen steuerlich absetzen will, muss die eigene Nutzung deutlich einschränken.“ Das mag der eigentliche Wermutstropfen sein, andererseits: Wer hat schon so lange Zeit, seine Ferien mehrmals im Jahr zu verwirklichen?
Da gibt es allerdings zum Aufmuntern einige Tipps, um steuern zu sparen. Und wer will das nicht. Denn die Steuerlast ist in den aktuellen Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ohnehin schwer zu ertragen. Es ist geradezu ein Wunder, dass es nicht, wie einst in Holland, eine Gardinensteuer gibt!
Klar ist, dass Selbstnutzungs- und Vermietungszeitenganz klar und eindeutig nachvollziehbar getrennt und dokumentiert werden müssen. Das Finanzamt ermittelt auf dieser Basis die anteilig absetzbaren Beträge. Ratsam ist für den Besitzer daher, von vornherein einen bestimmten Zeitraum des Jahres für die Selbstnutzung festzulegen – zum Beispiel jeweils vier Wochen im Mai und im September. Dann gelten 44 Wochen des Jahres als Vermietzeit – unabhängig davon, wie lange die Wohnung tatsächlich vermietet wurde. Gusinde empfiehlt: „Wer steuerliche Vergünstigungen bei Ferienimmobilien realisieren will, sollte weitsichtig planen und sich gut von einem Steuerexperten beraten lassen.“