Der Herr Bundespräsident Joachim Gauck sollte zwei Umstände wohl berücksichtigen. Wir haben eine historische Erfahrung als Volk mit Angehörigen seiner früheren Berufsgruppe. In den letzten einhundert Jahren, aber auch davor, haben dessen Angehörigkeit zu oft erst die Kanonen gesegnet und anschließend erklärt, warum wieder etwas fürchterlich schief gegangen ist. Wir sind also gewarnt. Aber jetzt scheinen wir im höchsten Staatsamt jemanden zu haben, die uns alle wieder in eine Katastrophe führen könnte. Das wäre selbst für diese Berufsgruppe neu, gerade auch für jemanden, der das in der ehemaligen DDR gerade in der Evangelischen Kirche mögliche und an Fakten orientierte Denken und Reden erleben durfte.
Wenn unser Herr Bundespräsident Joachim Gauck sich zu Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik äußert, dann sollte er eines nicht zulassen. Man ist zunehmend veranlasst, seine Vorstellungen zum Völkerrecht neben das zu legen, was in diesen Monaten der amerikanische Präsident Obama sagt. In dessen Augen ist Völkerrecht, was die Vereinigten Staaten auf der Welt so alles treiben: Kriege anzetteln, für hunderttausende Tote sorgen, Menschen – auch eigene Staatsbürger – durch präsidentielle Entscheidungen ohne Gerichtsverfahren vom Leben zum Tode zu befördern und Lager zu betreiben, die man sich in der Hölle ausgedacht hatte.
Unter diesen Umständen können diejenigen, die seinen Reden schutzlos ausgesetzt sind, dem Herrn Bundespräsidenten nur eines zurufen oder ins Stammbuch schreiben: Versuchen Sie es doch einmal mit dem Grundgesetz, wenn sie sich zur Rolle Deutschlands in der Welt äußern. Da steht doch alles drin, was wir zu Leben brauchen: Deutschland soll und muss einen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten; die wesentlichen Regeln des Völkerrechts müssen Bestandteil des Grundgesetzes sein und verpflichten jeden einzelnen Staatsbürger, wie es das Soldatengesetz deutlich macht. Der Münchener CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler hat Anfang Juni diesen Jahres in einer berühmten Rede vor den Teilnehmern einer Veranstaltung für Angehörige der Bundeswehr an der Universität der Bundeswehr in Hamburg deutlich gemacht, dass wir in Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundeswehr im Ausland entweder eine neue Verfassung benötigen oder die Bundeswehr wieder so eng an die Verteidigung des eigenen Landes und des Bündnisses binden, wie es das Grundgesetz und die deutsche Zustimmung zum NATO-Vertrag gebieten.
Reicht das dem Herrn Bundespräsidenten nicht oder warum äußert er sich bestenfalls so missverständlich? Gerade jetzt wäre es doch angebracht, sich mit dem zu beschäftigen, was die Deutschen sich von diesem Staat erhoffen. Mit einer gewissen Unbekümmertheit bekennt mit Gerhard Schröder, ein ehemaliger Bundeskanzler, freimütig, dass er mit seiner und damit der uns alle verpflichtenden Zustimmung zum Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien das Völkerrecht gebrochen habe. Kein Grund für den Herrn Bundespräsidenten, sich so richtig ins Zeug zu legen oder ist das alles für unser Land unbeachtlich, was das Völkerrecht vorschreibt? Warum steht es dann noch in der Verfassung und warum legt ein Bundeskanzler darauf noch seinen Amtseid ab?
Da entscheiden höchste deutsche Gerichte, dass Soldaten der Bundeswehr zu Recht ihren Dienst für völkerrechtswidrige und mörderische Kriege der Vereinigten Staaten verweigern können. Niemand im Lande hat jemals etwas davon gehört, in welchem Umfang die zuständige Bundesregierung Konsequenzen aus diesen Urteilen gezogen haben würde. Wie soll in Deutschland Achtung vor dem Recht geschaffen werden, wenn diese Umstände um sich greifen und warum erhebt dazu der Herr Bundespräsident nicht das Wort? Warum trägt der Herr Bundespräsident im Empfinden vieler deutscher Bürger nicht dazu bei, dem Respekt vor der internationalen und nationalen Rechtsordnung Vorrang vor allem anderen beizumessen? Haben wir als Staatsbürger nach den Erfahrungen der jüngsten deutschen Vergangenheit nicht genau das verdient: Respekt vor dieser Ordnung als Ganzes und nicht in Teilaspekten, die einem in den Kram passen. Die USA mögen sich als „exzeptionell“ empfinden und das machen, was sie wollen, ohne auf das internationale Recht einen Pfifferling zu geben. Das wollen wir nicht und da die USA unser Bündnispartner sind, sollen und müssen wir ihnen in den Arm fallen bei ihrem mörderischen Tun. Und unser Herr Bundespräsident? Eigenem Empfinden nach ist er ergriffen, wenn er neben dem US-Präsidenten steht. Hat unser Herr Bundespräsident den amerikanischen Präsidenten bei dieser Gelegenheit darauf angesprochen, dass von Stuttgart aus und gegen unseren Willen, die mörderischen Drohneneinsätze erfolgen?
Gerade das steht in einem krassen und nicht zu überbrückenden Gegensatz zu den Äußerungen, die unser Herr Bundespräsident seit geraumer Zeit über den russischen Präsidenten, Herrn Putin, und über Russland als Staat findet. Was der russische Präsident Putin und die Spitze unseres Nachbarn Russland darüber denken, kann man getrost der russischen Staatsführung überlassen. Aber uns stört diese Maßlosigkeit und man reibt sich die Augen. Meint unser Herr Bundespräsident wirklich den russischen Präsidenten Putin oder denkt er in Wahrheit an die amerikanischen Präsidenten in der Reihenfolge Clinton, Bush und Obama, die eine Blutspur über den Globus gezogen haben?
Es kann gut sein, dass wir im Rheinland anders über Russland denken, als unser Herr Bundespräsident das macht. Wir wissen schon, dass es dieses Land und dieses Volk vor genau 25 Jahren gewesen sind, die uns den Schritt zur Einheit Deutschlands möglich gemacht haben. Man konnte es schon im September 1989 in wichtigen Moskauer Amtsstuben hören, dass die Wiedervereinigung Deutschlands – unter Hinweis auf die Gesprächsergebnisse zwischen Gorbatschow und Kohl im Juni 1989 in Bonn – kommen würde, weit vor jedem Demonstrationszug auf Leipzigs Straßen.
Warum sollen wir erneut über unsere russischen Nachbarn herfallen, während die USA weite Teile der Welt ins Unglück stürzen und nicht nur der Herr Bundespräsident dazu schweigt?