Zur "Form" gehört vor allem Aufbau bzw. Gestaltung der Arbeit inklusive Kenntlichmachung von Textstellen, Graphiken oder sonstigen Quellen anderer Autoren, auf die in der Arbeit Bezug genommen wird bzw. die sogar zitiert bzw. übernommen wurden. Eine Arbeit mit insgesamt mehr als 1.300 quellenangebenden Fußnoten ist frei vom Vorwurf einer versuchten Täuschung über die Tatsache, dass Überlegungen anderer Autoren zur Analyse der dargestellten, eigenen Thesen genutzt wurden – auch wenn gelungene Formulierungen, vor allem allgemeiner Natur, wie sie z.B. in kommentierenden Ein- oder Überleitungen stehen, möglicherweise versehentlich ohne besondere Kennzeichnung Eingang in die Arbeit gefunden haben. Fehlen hierbei die Quellenangaben, hat das hinsichtlich der wissenschaftlichen Qualität keine Auswirkung, ist aber natürlich als "Formfehler" zu definieren.
Entscheidend für die Wissenschaftlichkeit der Doktorarbeit sind vor allem die den Kern der geistigen Eigenleistung des Autors darstellenden Thesen. In der gesamten bisherigen Diskussion über die Guttenbergsche Doktorarbeit wurde keinerlei Bezug auf diese Thesen genommen, wohl deshalb, weil die wissenschaftliche Qualität und die Originalität dieser Thesen nicht in Zweifel gezogen werden. Guttenberg hat die Wissenschaft mit einer Analyse zur historischen Entwicklung der europäischen Verfassungssituation, vergleichend dargestellt zur entsprechenden Situation der amerikanischen Verfassungsgeschichte, bereichert; er hat hierbei das Zusammenwirken von Verfassungsvorgaben und gelebter Verfassungswirklichkeit betrachtet und weist auf den Einfluß der realen Welt auf die Veränderbarkeit der Vorgaben hin. Zusätzlich wird die Gottesbezogenheit der amerikanischen und der europäischen Verfassungsentwicklung vergleichend analysiert. Die Darstellung der Thesen im Rahmen seiner im Zeitraum von sieben Jahren erstellten Doktorarbeit wurde von einem hochkarätigen, wissenschaftlichen Prüfungsgremium der Bayreuther Universität, vor dem Guttenberg seine Thesen in einer mündlichen Prüfung verteidigen musste, mit "summa cum laude" bewertet, der bestmöglichen Bewertung.
Diese herausragende wissenschaftliche Leistung gilt ungeschmälert weiter. Die fehlenden Quellenangaben zu einleitenden, überleitenden, kommentierenden Textstellen usw. sollten vom Autor "unverzüglich" ergänzend nachgeliefert werden.
Vielleicht gibt es in Zukunft im hoffentlich stärker werdenden Dienstleistungsangebot der Hochschulen einen Service, der einen "Quellensuchdienst" für fertige Manuskripte – vor Drucklegung bzw. Abgabe oder Brenner-Speicherung – vorsieht. Schließlich bezahlen die Studierenden ja Studiengebühren und sollten diesen Minimalservice angeboten bekommen.
Anmerkung:
Dieser Beitrag wurde am 21.02.2011 geschrieben.