Berlin, Deutschland (Weltexpress). Deutsche Medienpropaganda bleibt durchaus nicht ohne Wirkung. Auch die deutsche Regierung kann sich auf die Schultern klopfen. Viele deutsche Jugendliche haben verstanden, was ganz oben auf der Prioritätenliste zu stehen hat: der «Kampf gegen rechts».
Diese jungen Leute hatten noch nicht die Gelegenheit, die Regeln des deutschen Grundgesetzes zu studieren, sie wissen auch nur wenig über die deutsche Geschichte. Aber sie glauben ganz sicher zu wissen, dass man heute gegen rechts «aufstehen» muss – um die erneute Machtergreifung der «Nazis» zu verhindern, damit Deutschland ein «liberales», ein «weltoffenes» Land bleibt. Die heutigen «Rechten», so denken sie, und so haben sie es auch gehört, sind die direkten Nachfahren der Nationalsozialisten des vergangenen Jahrhunderts. Im «Kampf gegen rechts» ist dann auch fast alles erlaubt: soziale Ausgrenzung, Sachbeschädigung und auch Körperverletzung.
«Rechts» – ein politischer Kampfbegriff
Aber sie wissen nicht, dass der Begriff «rechts» ein politischer Kampfbegriff ist, zumal in Deutschland. «Rechts», da steht sofort die gedankliche Verbindung zu den deutschen Nationalsozialisten. Dabei ist der Ursprung des Wortes ein ganz anderer. Der Begriff geht auf die Sitzordnung in der französischen Nationalversammlung im Jahr 1814 zurück. Dort saßen rechts im Parlament, von vorne her gesehen, die politischen Kräfte, «die für den Erhalt der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse eintraten». So schrieb 2011 die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung. Man kann durchaus sagen, dass es die «Konservativen» waren, die rechts im Parlament saßen – und bis heute sitzen hier die eher bürgerlichen Parteien (in Deutschland von rechts nach links: AfD, FDP, CDU/CSU).
Der Zweite Weltkrieg war kein nationaler Krieg
Man muss die Konservativen nicht mögen, aber sie sind etwas anderes als die Nationalsozialisten in Deutschland und die Faschisten in Italien. Das gilt auch für diejenigen, die sich für den europäischen Nationalstaat und nationale Souveränität einsetzen. Auch sie sind ein Kontrastprogramm zu den Faschisten und Nationalsozialisten. Die italienischen Faschisten träumten von einer Wiedererstehung des Imperium Romanum. Sie waren Imperialisten. Auch die Nationalsozialisten waren keine Freunde eigenständiger Nationalstaaten. Viele unter ihnen hingen zwar alldeutschen Ideen an, die Hitlers Politik in den ersten Jahren auch bediente. Aber Hitlers Nationalsozialisten waren vor allem Rassisten und Imperialisten. Hitler träumte von einem unter ihm vereinten Europa. Der arische Herrenmensch war für ihn nicht auf Deutschland beschränkt, und er strebte nach «Lebensraum» im Osten und nach der Versklavung der bisherigen souveränen europäischen Völker und Nationalstaaten, vor allem denen im Osten. 1943 hieß es in einem Flugblatt der Widerstandsgruppe der «Weißen Rose»: «Was lehrt uns der Ausgang des Krieges, der nie ein nationaler war? Der imperialistische Machtgedanke muss, von welcher Seite er auch immer kommen möge, für allzeit unschädlich gemacht werden.»
Was sagt das deutsche Grundgesetz?
Das deutsche Grundgesetz kennt die politischen Begriffe rechts und links nicht. Aber es kennt die Begriffe «Treue zur Verfassung» (Artikel 5, Absatz 3), «verfassungsmäßige Ordnung» (Artikel 9, Absatz 2), «freiheitliche demokratische Grundordnung» (Artikel 18 und Artikel 21, Absatz 2). Das Grundgesetzt selbst definiert nicht ausdrücklich, was mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung gemeint ist. Aber das Bundesverfassungsgericht hat dies Anfang der 50er Jahre getan, als es um die Frage ging, ob zwei Parteien verfassungswidrig und zu verbieten sind. Es definierte freiheitliche demokratische Grundordnung wie folgt: «Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.» (BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.))
Wehrhafte Demokratie gegen alle verfassungswidrigen Bestrebungen
Auch hier ist nicht von rechts und von links und auch nicht von rechtsextrem oder linksextrem die Rede. Hier wurde ein Maßstab formuliert, an dem sich alle politischen Kräfte zu messen haben, egal, wo sie im Parlament sitzen. Ja, die deutsche Verfassung ist die Verfassung einer wehrhaften Demokratie. Verfassungswidrige politische Ziele und mehr noch verfassungswidrige Politik dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Sie müssen in die Schranken gewiesen werden. Aber hat dies etwas mit dem heutigen «Kampf gegen rechts» zu tun?
Mit «Antifa» hat das nichts zu tun
Dass die deutsche «Antifa» den «Kampf gegen rechts» auf ihre Fahnen geschrieben hat, ist nichts Neues. Sie tut dies seit vielen Jahren und hat heute nur noch wenig mit einer wirklichen Vorbeugung gegen verfassungswidrige Bestrebungen zu tun. Hier tummeln sich vor allem linksextreme Personen, zum Teil auch tragisch verwahrloste junge Menschen. Aber die «Antifa» hat Auftrieb, auch finanziellen Auftrieb bekommen, seitdem der «Kampf gegen rechts» deutsche Regierungspolitik geworden ist und bis in die USA hin zu Madeleine Albright reicht, die ebenfalls vor einem neuen Faschismus warnt. Heute werden im «Kampf gegen rechts» unbescholtene Bürger drangsaliert: weil sie nicht einverstanden sind mit dem Mainstream in Medien und Politik und weil sie nicht den Internationalismus predigen, sondern sich für den freiheitlichen und demokratischen, souveränen Rechtsstaat einsetzen. Der halbstaatliche Deutschlandfunk gab erneut ein Beispiel dafür: In einem Kommentar am Nachmittag des 27. September mutierte der engagierte Kritiker der imperialen US-Politik, der ehemalige hohe Beamte aus dem US-Finanzministerium Paul Craig Roberts, zum «Rechtsradikalen».
Wer hat die Nazis an die Macht gebracht?
Wer denkt denn noch daran, wer im 20. Jahrhundert die ausschlaggebenden Kräfte hinter den Faschisten und Nationalisten waren. Damals waren es kapitalstarke Finanzkräfte und Rassisten, vielfach aus Großbritannien und den USA, die Vorläufer der heutigen marktradikalen Globalisierungskapitalisten und ihrer Ideologen. Damals fanden sie, dass der Bolschewismus mit allen Mitteln zu bekämpfen ist, in der Sowjetunion und auch sonst wo in der Welt. So wurden die Faschisten und Nationalsozialisten an die Macht und in Stellung gebracht. Und wo stehen wir heute? Von welcher Seite droht wirklich Gefahr für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie?
Ein schweres Verbrechen gegen die Jugend
Es ist ein schweres Verbrechen, wenn gerade junge Menschen für politische Ziele missbraucht werden. Wem soll ihr heutiger «Kampf gegen rechts» dienen? Was ist damit bezweckt, wenn andere Menschen an den Pranger gestellt werden, wenn sich lähmender Mehltau ausbreitet und die offene argumentative Auseinandersetzung abstirbt? Ist das ein Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte, für Frieden und Gerechtigkeit? Oder sollen junge Menschen wieder einmal – wie so oft in der Geschichte – für ganz andere Ziele, nicht deklarierte Ziele vor den Karren gespannt werden?