Warnhinweis für alle gentechnischen Arzneimittel mit Boten-Ribonukleinsäure- oder Vektor-Technologie

Keinen Schritt weiter -in der VR China. Quelle: Pixabay, Foto: Gerd Altmann

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Alle Deutschen sollten wissen, daß die nur aufgrund von beschlossenen und verkündeten Notstandsgesetzen und Notfallzulassungen auf dem Markt zugelassenen experimentellen (Impf-)Stoffe beziehungsweise gentechnischen Arzneimittel zur Immunisierung gegen COVID-19 der Pharmakonzerne weder Gespritzte schützen, noch andere vor diesen.

Alle Stoffe mit Boten-Ribonukleinsäure- beziehungsweise Messenger-RNA- oder Vektor-Technologie der Kapitalgesellschaften Pfizer/Biontech, Moderna, Astra-Zeneca, Johnson&Johnson/Janzen-Cilag verändern Zellen im menschlichen Körper. Diese werden stimuliert, bestimmte Teile von SARS-CoV-2-Viren herzustellen. Richtig, die Rede ist von den berüchtigten Spike-Proteinen. Kenner und Kritiker behaupten, daß ein „für die öffentliche Gesundheit wesentlicher Schutzeffekt … von den vier genannten Arzneimitteln nicht erwartet werden“ könne.

Wer das Gegenteil behauptet, der sei bekloppt oder bezahlt.

Richtig ist, daß „die bisher bekannten Nebenwirkungen und weitere zu erwartende Schäden bei Behandelten … deutlich schwerer als ein erkennbarer Nutzen“ wiege, heißt es in in dem Papier „Injektionen zur Immunisierung gegen COVID-19“ vom 23.8.2021, das laut Wolfgang Wodarg „im Rahmen des Basiscamp-Planspiels“ erstellt worden sei.

Die Schlußfolgerungen würden lauten:

  1. „Die Anwendung der genannten Arzneimittel sollte sofort beendet werden.    
  2. Die Voraussetzungen für eine Emergency-Use Marktzulassung liegen nicht vor.
  3. Vorhandene Bestände sollten von der Arzneimittelaufsicht eingezogen und einer systematischen, chargengenauen Inhaltsanalyse zugeführt werden.
  4. Die Ärzteschaft sollte über mögliche UAW breiter informiert und motiviert werden, an deren rechtzeitiger Aufdeckung und an der Abwendung von Schäden mitzuwirken.
  5. Es sollten ausreichend spezialisierte Zentren für die Beratung und Behandlung von Betroffenen bereitgestellt werden.
  6. Zum Schutz vor Corona-Infektionen in Zukunft: Genaue Diagnose der symptomatischen Patienten zur Indikation einer Selbstisolierung zu Hause für bis zu 14 Tage mit allen unterstützenden Behandlungen.
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