Wie die Presseabteilung der Stadt Bonn dezidiert informierte, wollen alle diese Traditionskirmes ohne Gefahr genießen. Dazu schreibt die Presseabteilung: „Stadtverwaltung, Polizei und eine externe Gutachterin haben ein verbessertes Sicherheitskonzept für Pützchens Markt erarbeitet. Dabei wird auch eine Ausweitung des Marktgeländes geprüft, neue Wegebreiten festgelegt und die Fluchtwege aus dem Marktgelände sowie den anliegenden Gebäuden neu definiert. „Wir setzen also auf offene partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen, erzeugen Sicherheit und sind uns deswegen auch sicher: Die Menschen werden friedlich, unbeschwert und sicher feiern können“, so Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch. Er hatte die Verwaltung nach den tragischen Ereignissen bei der Duisburger Loveparade angewiesen, die Sicherheitskonzepte der Bonner Großveranstaltungen kritisch zu überprüfen.
Neben der Loveparade-Katastrophe haben auch andere Unfälle bei Jahrmärkten, zum Beispiel auf dem Weihnachtsmarkt in Münster, gezeigt, dass weitere Überlegungen in ein Sicherheitskonzept einbezogen werden müssen.So muss die Gefahr der Brandübertragung von Jahrmarktsständen auf benachbarte Gebäude stärker berücksichtigt werden.
Der Sicherheitsdienst lenkt Besucherströme in den kritischen Bereichen, wurde informiert.
Für Pützchens Markt sind zwei Erkenntnisse abzuleiten: zum einen muss die Personenzahl auf dem Festgelände so begrenzt werden und Gassen so breit bleiben, dass auf allen Wegen und Straßen und zu jeder Zeit die Menschen Gefahren ausweichen und das Gelände über Fluchtwege verlassen können. Um das zu garantieren, wird ein Sicherheitsdienst auf dem Markt und im weiteren Umfeld darauf achten, dass die Besucherströme in den als kritisch eingestuften Bereichen Friedens- und Marktstraße sowie an den Hauptattraktionen ohne Gefährdung gelenkt werden. Auf diese Weise werden dort die Gefahren minimiert. Zum neuen Sicherheitskonzept gehört auch, neue Fluchtwege anzulegen und Mindestbreiten für die Gassen zu gewährleisten.
Zum anderen werden die Standplätze der Schausteller so gewählt, dass bei einem Brand, vor allem während der Nacht, keine Gefahr für die umliegende Bebauung ausgeht. Sollte es zu einem Brand in einem der anliegenden Gebäude kommen, müssen die Bewohner das Haus sowohl durch den Eingang („Erster Rettungsweg“), als auch durch die Fenster und dann über Leitern der Feuerwehr („Zweiter Rettungsweg") sicher und schnell verlassen können. Dieses Problem ergibt sich vor allem in den Straßen, in denen Jahrmarktstände und Wohnbebauung zusammen liegen.
Eine sechs Meter breite Gasse muss gewährleistet sein, so eine Forderung zur Vermeidung von weiteren Gefahren.Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadtverwaltung (Feuerwehr, Marktamt und Ordnungsverwaltung) Varianten ausgearbeitet, mit denen das Risiko einer Brandausbreitung minimiert wird. Dennoch können die Jahrmarktsstände an den meisten Stellplätzen aufgebaut werden. Um auch jenen Schaustellern, die durch das überarbeitete Sicherheitskonzept nicht berücksichtigt werden können, die Möglichkeit zur Teilnahme an Pützchens Markt zu geben, sollen gegebenenfalls mit den Anwohnern weiterer, bislang ungenutzter Straßen Möglichkeiten gesucht werden, auch dort attraktive Stellplätze anzubieten. Dies betrifft die Marktstraße Richtung Bechlinghoven und die Sebastianusstraße zwischen Rosenbach und Adelheidisplatz.
Grundsätzlich gilt für alle Varianten, dass in der Mitte der jeweiligen Straße immer eine sechs Meter breite Gasse verbleibt, damit sich Personen und Einsatzfahrzeuge sicher und zügig bewegen können. Markisen und Klappen dürfen nur so weit in diesen Bereich hineinragen, dass die Fahrgasse für Einsatzfahrzeuge nicht betroffen ist.
Folgende Möglichkeiten ergeben sich zur Aufstellung von Ständen im Wohngebiet:
Variante 1: Stand aus brennbaren Materialien
Bei Ständen, die aus überwiegend brennbaren Materialien aufgebaut sind, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zum Gebäude einzuhalten. Außerdem muss der sichere Ausgang ins Freie (Hauseingang) und gleichzeitig Zugang für die Feuerwehr in einer Breite von mindestens 1,25 Metern ständig freigehalten werden. Von jeder Wohnung muss zudem ein ausreichend großes Fenster mit den Rettungsgeräten der Feuerwehr – Drehleiter oder tragbare Leitern – zur Menschenrettung erreicht werden können. Auch hier ist der entsprechende Aufstellbereich in einer Breite von mindestens 1,25 Metern freizuhalten.
Variante 2: Stand mit rückseitiger Verkleidung aus nicht brennbaren Materialien
Bei Ständen, bei denen die Rückseite mit nicht brennbaren Materialien verkleidet ist, kann der Sicherheitsabstand auf mindestens einen Meter zum Gebäude reduziert werden. Die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Zugangstür und Fenstern für die Menschenrettung sind die gleichen, wie in Variante 1.
Variante 3: Verschließen aller Gebäudeöffnungen im Abstand von zwei Metern um den Stand herum mit Material in mindestens Feuer hemmender Qualität
Bei der Aufstellung von Ständen kann nur dann auf den Sicherheitsabstand verzichtet werden, wenn ein möglicher Brandüberschlag anderweitig verhindert wird. Hierfür ist es erforderlich, alle Öffnungen am Gebäude (Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen) im Abstand von 2 Metern um den Stand herum (seitlich und nach oben) mit Feuer hemmenden Materialien („F 30-Qualität") zu verschließen. Auch hier gelten die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Türen und Fenstern aus der ersten Variante.
Ausnahmeregelung:
Handelt es sich bei den Ständen um reine Getränkepavillons oder offene Verkaufsstände mit Wetterschutz-Bedachung, wie zum Beispiel Pavillonzelte mit Getränketheke, Präsentationstische oder Geschicklichkeitsspiele, können die Sicherheitsabstände abweichend von den zuvor aufgeführten Bedingungen reduziert werden. In diesen Fällen wird die Brandlast so gering eingeschätzt, dass von den oben genannten Anforderungen abgewichen werden kann.
In den nächsten Tagen werden die betroffenen Straßenzüge Marktstraße sowie Adelheidisplatz, Holzlarer Weg, Sebastianusstraße und Rosenbach entlang der Hausfront genauer auf die oben genannten Probleme untersucht. Nach derzeitigem Stand sind die Friedenstraße sowie die Straße „Am Weidenbach" von den oben angeführten Ausführungen nur bezüglich der Einhaltung der Breite der Gasse für Einsatzfahrzeuge betroffen.
Die Schausteller und Marktbeschicker der Seitenstraßen des Markt-Geländes werden ebenfalls über die Neuerungen unterrichtet. In einem Bürgerbrief informiert die Stadt zudem die Anwohner. Dieser ist auch im Internet unter www.bonn.de abrufbar, so das Presseamt der Stadt Bonn.