Hierzu wurde der Bremsweg der beiden Hybridfahrzeuge bei voller Zuladung bei 80 Prozent der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen. Fünf aufeinander folgende Bremsungen wurden im Rahmen der Untersuchung durchgeführt. Der Prius II wurde dabei auf 136 km/h, der Prius III auf 144 km/h beschleunigt, dann jeweils zweimal mit dem Gaspedal im Leerlauf und anschließend dreimal in Vollgas-Position bis zum Stillstand abgebremst. Da beim Hybridantrieb beider Fahrzeuge die Bremse Vorrang hat, wird in dieser Situation der Vortrieb des Fahrzeugs unterbrochen. In einem Auszug aus der Gutachtlichen Stellungnahme des TÜV Rheinland heißt es wörtlich: "Das bedeutet, dass während des Bremsvorgangs keine Antriebsleistung zur Verfügung steht, die der Bremsleistung entgegenwirkt."
Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Fahrzeugverzögerung und Bremsweg wurden deshalb in beiden Fällen übertroffen.
Bislang gibt es in Deutschland weiterhin keinen einzigen bestätigten Fall bei dem es, wie in verschiedenen Medien beschrieben, zu einer ungewollten Beschleunigung in Kombination mit Ausfall der Automatikgetriebeschaltung und Betriebsbremse kommen soll. Das aktuelle Gutachten des TÜV Rheinland bestätigt, dass der Prius der zweiten und dritten Generation auch im Falle einer theoretischen, unfreiwilligen Selbstbeschleunigung durch Abbremsen ohne Zweifel sicher gestoppt werden kann.
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Pressemitteilung der Toyota Deutschland GmbH vom 25.03.2010.