Berlin, Deutschland (Weltexpress). Entgegen anderslautenden Meldungen in den Massenmedien der Staates, der staatstragenden Partein und der Bourgeoisie demonstrieren am Abend immer noch Tausende in Berlin gegen die Merkel-Regierung aus CDU, CSU und SPD.
Zehntausende demonstrierten über den Tag in Berlin. Die breite Allee Unter den Linden war wie auch die Straße des 17. Juni voll mit Menschen, die vor allem gegen die restriktiven Maßnahmen der Merkel-Regierung protestierten.
Zu keinem Zeitpunkt wurden Abstandsregeln oder Mund-Nasen-Schutz-Regeln eingehalten.
Polizisten erklärten in Berlin, dass die Veranstaltung auf der Straße des 17.Juni um 16.52 Uhr aufgelöst sei. Um 17.19 Uhr erfolgte die dritte Durchsage. Niemand ging. Polizisten holten unter Buh- und Protestrufen sowie Pfiffen die Vertreter der Veranstalter von der Bühne. Veranstalter dieser Kundgebung ist die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart und die Berliner Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand.
Zu dem Zeitpunkt waren geschätzt zwischen 15.000 bis 20.000 Menschen auf der Straße des 17. Juni. Teilweise wurde diese sehr breite Straße im Tiergarten geschlossen, weil zu viele Menschen dort unterwegs seien, so die Berliner Polizei.
Tausende riefen „Freiheit“, „Grundgesetz“ und „Widerstand“ oder auch „wir bleiben hier“. Hunderte spazieren oder sitzen im Berliner Tiergarten.
Bereits am Nachmittag wurde ein Demonstrationszug, der sich vom Boulevard Allee Unter den Linden Richtung Brandenburger Tor bewegte, vom Veranstalter für beendet erklärt. Diese hätten Polizisten nach eigenen Angaben „den Teilnehmenden per Lautsprecherdurchsage mitgeteilt“.
Die Polizei zwitscherte auf „Twitter“, dass „aufgrund der Nichteinhaltung der Hygieneregeln … eine Strafanzeige gegen den Leiter der Versammlung gefertigt“ worden sei.
Gruppen von schwarz gekleideten, behelmte und bewaffnete Polizisten gehen in Gruppen durch Tausende von Teilnehmern der Proteste. Erste angeblich „ehemalige Versammlungsteilnehmer“ werden verhaftet. Polizeisprecher verkünden „Freiheitsentzug und strafprozessuale Maßnahmen“.