Schlagworte Vollkaskoversicherung
Schlagwort: Vollkaskoversicherung
Willst Du ein großes G kaufen? – An der G-Klasse von...
Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die G-Klasse von Mercedes-Benz sieht auf den Bildern, welche die Pressestelle der Daimler AG versendet, außen aus wie immer, kantig und...
Bei Schnee und Eis hilft nicht nur der Fiskus
Berlin (Weltexpress) - Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht immer. Aber die Unfallversicherung springt ein. Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem PKW auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein Bagatell- bzw. größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.