Sonntag, 22. Dezember 2024
Schlagworte Steuerberater

Schlagwort: Steuerberater

Neues Druckmittel gegen unkooperative Selbstständige – Finanzbeamte können ein Verzögerungsgeld festsetzen,...

Berlin (Weltexpress) - Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb später doch noch hilfsbereit zeigt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass dieses relativ neue Zwangsmittel zum Einsatz kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.

Bei Schnee und Eis hilft nicht nur der Fiskus

Berlin (Weltexpress) - Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht immer. Aber die Unfallversicherung springt ein. Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem PKW auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein Bagatell- bzw. größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.

Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...

Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang nutzen viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.

Fiskus greift Berufstätigen beim Umzug meist unter die Arme

Berlin (Weltexpress) - Möchten Angestellte durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger ins Büro pendeln oder verlangt der Chef die Nähe zum Arbeitsplatz, lassen sich sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt über Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.

Mängel im Fahrtenbuch führen zu höheren Steuern – Moniert das Finanzamt...

Berlin (Weltexpress) - Nutzen Selbstständige den Betriebs-Pkw oder Arbeitnehmer einen von der Firma überlassenen Wagen, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei können sie dem Finanzamt jederzeit die tatsächlich angefallenen Kosten und Fahrten mittels Fahrtenbuch nachweisen und hierdurch zu einem für sie günstigeren Ergebnis kommen. Doch oftmals werden die Aufzeichnungen wegen formaler Fehler oder Ungereimtheiten nicht anerkannt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.

Über die Lohnsteuerkarte vorzeitig Steuern sparen – Wer sich als Arbeitnehmer...

Berlin (Weltexpress) - Im Oktober versenden die Gemeinden zum letzten Mal die Lohnsteuerkarten fürs Folgejahr, da ab 2011 ein elektronisches Verfahren eingeführt wird. Die letzte Steuerkarte aus Pappe sollten Arbeitnehmer nicht einfach im Personalbüro abgegeben. Dadurch verschenken sie jede Menge Geld. Denn sie müssen dann bis zur übernächsten Steuererklärung warten, um sich zuviel gezahlte Abgaben zurück zu holen. Es besteht die Möglichkeit, die voraussichtlichen Aufwendungen 2010 durch einen Freibetrag bereits bei der monatlichen Gehaltszahlung zu berücksichtigen, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.

Vorteile bei der Kfz-Steuer gibt es bei Zulassung vor Juli 2009...

Berlin (Weltexpress) - Privatpersonen und Selbstständige haben nur noch bis zum 30. Juni 2009 die Gelegenheit, in den Genuss einer befristeten Steuerbefreiung beim Kauf eines Neuwagens zu kommen. Voraussetzung für die einmalige Vergünstigung ist das Datum der Erstzulassung und nicht der Tag der Bestellung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH hin.

Keine Werbungskosten mehr bei der Geldanlage – Pressemitteilung der Dr. Ebner,...

Berlin (Weltexpress) - Seit Neujahr 2009 gilt die neue Pauschalsteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinnahmen und bringt völlig umgekrempelte Spielregeln für die Geldanlage sowie generell keine Steuerfreiheit mehr. Pauschale Regelungen bedeutet auch, dass Ausnahmen unter den Tisch fallen. Das gilt für die Werbungskosten, sie sind nunmehr grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig, worauf die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH hinweist.

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