Schlagworte Bachem
Schlagwort: Bachem
Steuersünder gehen seltener straffrei aus
Berlin (Weltexpress) - Eine Selbstanzeige beim Finanzamt ist wegen der Nachzahlung plus üppiger Zinsen meist teuer. Die dafür gewährte Straffreiheit gibt es künftig schwieriger.
Wie sich das heimische Büro von der Steuer absetzen lässt
Berlin (Weltexpress) - Die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer ist zum Teil verfassungswidrig. Teile der ehemaligen Kürzung dürfen aber bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit gibt es jetzt nicht nur die Option zur Steuerminderung, wenn das heimische Büro den qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt.
Fiskus erlaubt private Reisen – Die Kosten einer eine Dienstreise lassen...
Berlin (Weltexpress) - Berufstätige können die Flug-, Fahrt- und Übernachtungskosten auch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wenn eine Geschäftsreise auch für die Freizeit oder Urlaub genutzt wird. Das gelingt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland an touristisch attraktiven Orten, sofern sich die angefallenen Aufwendungen der Reise nach einem nachvollziehbaren Verhältnis in privat und beruflich aufteilen lassen. Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) gelingt das in allen offenen Fällen, also möglicherweise auch noch für den Urlaub 2007, wenn in diesem Rahmen eine Fachmesse oder ein Geschäftskunde aufgesucht wurde (Az. IV C 3 - S 2227/07/10003 :002). Auf diese neue steuerliche Gestaltungsfreiheit weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.
Neues Druckmittel gegen unkooperative Selbstständige – Finanzbeamte können ein Verzögerungsgeld festsetzen,...
Berlin (Weltexpress) - Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb später doch noch hilfsbereit zeigt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass dieses relativ neue Zwangsmittel zum Einsatz kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.
Bei Schnee und Eis hilft nicht nur der Fiskus
Berlin (Weltexpress) - Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht immer. Aber die Unfallversicherung springt ein. Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem PKW auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein Bagatell- bzw. größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.
Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...
Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang nutzen viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.
Fiskus greift Berufstätigen beim Umzug meist unter die Arme
Berlin (Weltexpress) - Möchten Angestellte durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger ins Büro pendeln oder verlangt der Chef die Nähe zum Arbeitsplatz, lassen sich sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt über Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.
Mängel im Fahrtenbuch führen zu höheren Steuern – Moniert das Finanzamt...
Berlin (Weltexpress) - Nutzen Selbstständige den Betriebs-Pkw oder Arbeitnehmer einen von der Firma überlassenen Wagen, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei können sie dem Finanzamt jederzeit die tatsächlich angefallenen Kosten und Fahrten mittels Fahrtenbuch nachweisen und hierdurch zu einem für sie günstigeren Ergebnis kommen. Doch oftmals werden die Aufzeichnungen wegen formaler Fehler oder Ungereimtheiten nicht anerkannt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.
Über die Lohnsteuerkarte vorzeitig Steuern sparen – Wer sich als Arbeitnehmer...
Berlin (Weltexpress) - Im Oktober versenden die Gemeinden zum letzten Mal die Lohnsteuerkarten fürs Folgejahr, da ab 2011 ein elektronisches Verfahren eingeführt wird. Die letzte Steuerkarte aus Pappe sollten Arbeitnehmer nicht einfach im Personalbüro abgegeben. Dadurch verschenken sie jede Menge Geld. Denn sie müssen dann bis zur übernächsten Steuererklärung warten, um sich zuviel gezahlte Abgaben zurück zu holen. Es besteht die Möglichkeit, die voraussichtlichen Aufwendungen 2010 durch einen Freibetrag bereits bei der monatlichen Gehaltszahlung zu berücksichtigen, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.
Steuerlich komplizierte Erbfälle im Ausland
Berlin (Weltexpress) - Wer Besitz jenseits der Grenze erbt, muss sich nicht nur mit zusätzlichen Vorschriften beschäftigen. Auch steuerlich ergeben sich oft Mehrbelastungen. Denn anders als bei der Einkommensteuer gibt es für den Todesfall weltweit nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen, die den Zugriff lediglich auf einen Staat beschränkt. Daher ist eine Erbschaft gleich zweimal zu versteuern und dies auch noch nach den landestypischen Regeln. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.