Richter am Obersten Gerichtshof der VSA haben entschieden: Donald Trump genießt teilweise Immunität vor Strafverfolgung

Justiz (Symbolbild). Quelle: Pixabay

Washington, VSA (Weltexpress). Richter am Supreme Court genannten Obersten Gerichtes der Vereinigten Staaten von Amerika (VSA haben entschieden, daß es für Donald Trump (RP) bei „nicht offiziellen“ Handlungen keine Immunität gebe. Sechs von neun Richtern sahen das so, drei anders. Ihr Urteil: „Der Präsident genießt keine Immunität für seine inoffiziellen Handlungen, und nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz.“

Trump wollte „absoluten“ Schutz vor Strafverfolgung.

Anders formuliert: Teilweise genießt der Präsident und Oberbefehlshaber der VSA Immunität. Trump ist Ex-Präsident und Ex-Oberbefehlshaber, will das aber wieder werden. Das ist klar und die Aussichten scheinen derzeit gut.

Allerdings ist noch immer nicht klar, welche Anklage gegen Trump in Washington nun diese oder jede Handlung betrifft, ganz zu schweigen davon, daß nun jede Handlung auf die Waagschale geworfen werden müßte und also zwischen offiziell und nicht offiziell unterschieden werden müßte. Und was ist mit den halboffiziellen Handlungen beziehungsweise den Handlungen die offiziell nicht offiziell sind, aber von denen jeder weiß, daß sie offiziell sind?

Die neun Richter äußerten sich zu den Details jedenfalls nicht. Hätten sie das getan, so sind sich Kenner und Kritiker sicher, hätten sie sich vor der Öffentlichkeit bis auf die Knochen blamiert.

Blamieren müssen sich früher oder später Richter des untergeordneten Bundesgerichtes, die nun entscheiden müssen, ob Handlungen von Trump 2020 nun nicht offiziell oder offiziell waren.

Daß der Prozeß gegen Donald Trump wegen der erhobenen Anklage wegen dessen angeblicher Intervention nach seiner offiziellen Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 noch vor der nächsten Präsidentschaftswahl im November 2024 beginnen könnte, das wird daher wohl immer unwahrscheinlicher.

Gegen Trump wird nicht nur auf Ebene des Bundes VSA wegen „versuchter“ Wahlmanipulation geklagt, sondern auch auf Ebene eines Bundesstaates, nämlich im VS-Bundesstaat Georgia.

Anmerkung:

Siehe auch die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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