Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass muss man erst einmal so hinbekommen, doch die Sozen und Christen bekamen das so und nicht anders hin. Pünktlich zum Nationalfeiertag der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), dem sogenannten Tag der Republik, auch Nationalfeiertag der DDR, der von 1950 bis 1989 immer am 7. Oktober begangen wurde, riefen sie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ein faktisches Reiseverbot ausgerufen.
Unter dem Betreff „Beherbergungsverbot gleicht Reiseverbot – kein innerdeutscher Mauerbau!“ teil Stephan Brandner (AfD) per Pressemitteilung der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 7.10.2020 mit, dass „die Hysterie der Regierenden … keine Grenzen mehr zu kennen“ scheine, aber innerdeutsche Grenzen errichten zu wollen. Pünktlich und instinktlos zum heutigen ‚Tag der Republik‘, dem Nationalfeiertag der DDR, wird in der Bundesrepublik die Beschränkung des innerdeutschen Reiseverkehrs beschlossen.
Ein faktisches Reiseverbot innerhalb Deutschlands auszurufen – und das unmittelbar vor den Herbstferien – ist an Widerlichkeit kaum zu überbieten. Wir erleben hier eine Kollektivstrafe für alle Menschen, die aus Gebieten kommen, in denen mehr Personen positiv getestet werden, als in anderen – vollkommen ohne Bezug zur tatsächlichen Lebensweise dieser Menschen. Ich fordere eine Rückkehr zur Vernunft, eine Aufhebung der pandemischen Lage und den Schutz der Außengrenzen statt des Aufbauens innerdeutscher Grenzen!“
Zum Beherbergungs- und also Reiseverbot durch die Hintertür in der BRD wird in „Frankfurter Allgemeine“ (FA, 7.10.2020) lapidar mitgeteilt, dass die Regierenden der „Länder“, und das sind vor allem Christen und Sozen der Altparteien CDU, CSU und SPD, „sich am Mittwoch in Abstimmung mit der Bundesregierung darauf geeinigt“ hätten, „der steigenden Zahl von Corona-Infektionen mit einem Beherbergungsverbot zu begegnen“. Die besagte Bundesregierung ist die Merkel-Regierung, und auch die besteht aus Christen und Sozen, ja, sie besteht nur daraus.
„Personen, die aus Gebieten in Deutschland kommen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gemeldet wurden, dürfen demnach nicht mehr in ‚Beherbergungsbetrieben‘ (also Hotels, Pensionen, Gaststätten) untergebracht werden, es sei denn sie können einen negativen Corona-Test vorweisen“, heißt es in der „FA“ weiter.
In „NTV“ (7.10.2020) wird unter dem Titel „Für Urlauber aus Corona-HotspotsLänder einigen sich auf Beherbergungsverbot“ mitgeteilt, dass Markus Söder (CSU) als Ministerpräsident in Bayern „für sein Land“ mitgeteilt habe, „dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen“.