Hongkong, VR China (Weltexpress). Auch an diesem Wochenende gingen in Hongkong Zehntausende auf die Straße und trotzen dem neuen Vermummungsverbot.
Unter „Vermummungsverbot“ ist laut „Wikipedia“ zu verstehen, „Teilnehmern von Demonstrationen“ verboten sei, „ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben. Ein Vermummungsverbot besteht unter anderem in Deutschland, in Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz.“
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde das Vermummungsverbot 1985 unter einer Kohl-Regierung im Bundestag in Bonn beschlossen.
In Hongkong ließen sich die Demonstranten weder am Samstag noch am Sonntag weder davon abschrecken, zu demonstrieren, noch davon abhalten, sich zu vermummen.
In der „Frankfurter Allgemeine“ (6.10.2019) schreibt Elena Witzeck unter der Überschrift „Proteste und Straßenkämpfe: Eine rastlose Furcht hat Hongkong ergriffen“: „Wer ohne Maske demonstriert, muss jetzt mit einer Haftstrafe rechnen – und damit, dass sein Gesicht auf den Servern chinesischer Behörden landet. Moderate Demonstranten sollen es sich zweimal überlegen, ob sie noch auf die Straße gehen. Und mit dem Erlass könnte die Regierung nun auch Maßnahmen einführen, die nicht durch den Gesetzgebungsprozess gehen: Ausgangssperren verhängen, einfacher Hausdurchsuchungen einleiten und Telefone kontrollieren.“
Unter dem Titel „Vermummungsverbot: Polizei in Hongkong setzt Tränengas gegen Protestierende ein“ wird in „Zeit-Online“ (6.10.2019) darüber informiert, dass auch am Sonntag die Polizei gegen Protestler mit „Tränengas“ vorgegangen sei. Dass sich „Zehntausende“ dem Vermummungsverbot widersetzten.