Berlin, Deutschland (Weltexpress). Ein bisschen mehr darf`s schon sein, als bei Carolin Schreck (CDU), der Präsidentin des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen und Leiterin des sächsischen Wahlausschuss, samt Konsorten zubilligen wollten, aber nicht mehr als 30. Dem sächsischen Landesverfassungsgericht waren 18 von 61 angemeldeten Kandidaten der Alternative für Deutschland (AfD) zu billig, von denen nun noch 59 übrig sind. Zwei weniger wären der AfD recht, 30 sind dem Gericht recht.
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats bestätigte am Freitag in Leipzig damit seine vorläufige Entscheidung von vor drei Wochen. Vermutlich jedoch führt das Urteil unter Umständen dazu, dass der AfD, die in Umfragen bei gut und gerne 25 Prozent liegt, „etwas weniger Abgeordnete in den Landtag bringen kann, als ihr rechnerisch zustehen würden“, wie Matthias Kamann in „Welt“ (17.8.2019) schreibt. Nicht alle halten den neuesten Spruch der Richter auch aus diesem rechnerischen Grund daher für rechtens.
Aus Sicht von Jörg Urban, dem sächsischen Landesvorsitzenden der AfD, habe das Gericht „damit die gröbsten und willkürlichen Festlegungen des Landeswahlausschusses beseitigt. Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Darüber hat das Gericht aktuell allerdings nicht befunden. Das Gericht schließt allerdings mögliche Neuwahlen wegen der bleibenden politischen Benachteiligung nicht aus.“
Mit anderen Worten sieht Urban ein Damoklesschwert über den Demokratiefeinden in Dresden schweben und Neuwahlen im Rahmen des juristisch Möglichen. Falsch dürfte er damit nicht liegen, aber lustig dürften es die meisten Bewohner des Freistaates Sachsen, die wählen dürfen und wählen wollen, nicht finden, an einer Wahl teilzunehmen, die wiederholt werden muss.
Laut Urban werde „die AfD … nach der Wahl weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen und auch umsetzen, um die offen parteiische Entscheidung des Wahlausschusses in Gänze zu heilen. Des Weiteren stellen wir Strafanzeige gegen alle in Frage kommenden Beteiligten und werden auch dafür sorgen, das sächsische Wahlgesetz rechtsstaatlich zu reformieren. Es kann nicht sein, dass Politiker im Wahlprüfungsausschuss mit ihrer Entscheidung darüber befinden, ob sie möglicherweise ihre eigene politische Positionen gefährden.“
Wohl wahr. Das, was Carolin Schreck, Feindin der parlamentarischen Demokratie von der CDU, und ihre offensichtlichen Gesinnungsfreunde vom Landeswahlausschuss in Sachsen trieben, war perfide und provinziell.
Schreck und ihre Schreckgespenster von den Altparteien hätten sich laut dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats „klar rechtswidrig“ verhalten. Deren Willkür sei „nicht mit den sächsischen Wahlgesetzen vereinbar“ und die Vertreter der Altparteien im Wahlausschuss hätten die Rechte der Mitglieder der AfD „in ihrem Recht auf Chancengleichheit“ verletzt. Für die Altparteien in das bis dato der größte anzunehmende Unfall. Sollte es zu Neuwahlen kommen, weil der AfD rechnerisch mehr Abgeordnete zustehen, als die Richter für Recht erkannt haben, dann wäre der Wille des Volkes verletzt, hätten die Mitglieder und Mandatsträger sowohl der zerbröselnde CDU und der SPD-Resterampe der AfD einen Bärendienst erwiesen.