Notstandsvölkerrecht statt Rechtsstaatsprinzip? – Was Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende für die Apartheidstaaten Böses planen

Ein Blick auf den Saal im Berliner Reichstag, in dem der Deutschen Bundestag veranstaltet wird. Quelle: Pixabay

Köln, Berlin, Deutschland (Weltexpress). In Köln fand am Vormittag eine Pressekonferenz unter dem Motto „Nein zum WHO-Pandemievertrag“ stand. Veranstaltet wurde diese Pressekonferenz von Mitgliedern der Anwälte für Aufklärung e.V. mit Sitz in Berlin. Auf der AfA-Pressekonferenz, die um 11 Uhr begann, wurde Nein zum WHO-Pandemievertrag und

Teilnehmer waren Alexander Christ, Rechtsanwalt und AfA-Pressesprecher. Tobias Gall, Rechtsanwalt und AfA-Vorstandsmitglied, Michael Brunner, Rechtsanwalt und Gründungsmitglied der MFG in Österreich, Jens Biermann, Rechtsanwalt und AfA-Mitglied, und Brigitte Burchartz, Vorsitzende Units per la Veritat.

Praktisch sei in den letzten Jahren das Rechtsstaatsprinzip geschliffen worden, meinte Tobias Gall. Er sprach von einem „Notstandsregime“ und „verfassungswidriges Handeln“. Er warnte davor, daß mit dem Notstandsvölkerrrecht das Rechtsstaatsprinzip abgeschafft werden würde.

Die Regierungen auch in noch mehrheitlich deutschsprachgien Staaten müßten jegliche Verhandlungen mit Mitgliedern der Weltgesundheitsorganisation (WGO) beenden. Doch das werden die Totalitaristen – damit sind in der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung, die nach Invasion und Besatzung, Ausplünderung und Umbenennung von Deutsches Reich in Bundesrepublik Deutschland (BRD) Chisten und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien gemeint, wohl nicht tun.

Jens Biermann, Rechtsanwalt und AfA-Mitglied, erklärte, daß „die brutalsten Grundrechtsverletzungen“ sein Vertrauen in die Regierenden erschüttert hätte. Auch Biermann fordert, den Weg zurück zur Rechtsstaatlichkeit zu gehen. Richter oberster Gerichte hätten in einigen Staaten repressiven Maßnahmen verboten. Biermann sprach davon, daß er mit anderen Präzedenzfälle schaffen wolle. Er forderte auf, sich dem Protest und Widerstand anzuschließen. Am 30. September 2023 solle es in Wien eine weitere Demonstration gebe. Biermann sprach von einer „Großdemo“ gegen Grundrechteinschränkungen der WGO und IGV, womit die Internationale Gesundheitsvorschriften gemeint sind. Die IG seinen völkerrechtlich bindend. Zwischen IGV, die bereits ein bestehendes WGO-Regelwerk sind, und Pandemievertrag muß unterschieden werden. Der Pandemievertrag setze, so Gall, „als völkerrechtliches Recht eine Zensurverpflichtung und ein Meinungsmanagemtn den Regierungen vor“. den gesamten Pandemievertrag, darunter auch Artikel 18, muß man sich einmal durchlesen. Dann wird wohl auch der Dümmste verstehen, daß das, was darin steht, mit einem „demokratischen Rechtsstaat“ nichts mehr zu tun habe. Gall sprach von einem „totalitären“ Staat. Üble Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien treten Freiheitsrechte schon seit Jahren mit Füßen. Aufgeklärte Autoren schreiben im WELTEXPRESS daher vom Totalitarismus und nennen die BRD nicht nur einen Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot sowie einen Vielvölkerstaat und Kriegsstaat, sondern einen Apartheidstaat. Die Aufgabe der Aufklärer ist es, immer wieder zu sagen und zu schreiben, was wirklich ist. Wahrheit und Klarheit.

Gall sprach von „einer praktischen Einschränkung der Souveränität der (Einzel-)Staaten“. Christ ergänzte, daß diese „unverzüglich“ von den Regierungen der Staaten umgesetzt werden müßten.

Auf die Frage, was den Leuten in noch deutschen Staaten bliebe, antwortete Gall: „Protest“. Keine Frage, daß er mehr sagte, aber das Gesagte läßt sich unter diesem Begriff zusammenfassen. Das bedeutet, daß man immer wieder sagen müsse, was wirklich ist (freue sich, wer’s kennt).

Brigitte Burchartz, Vorsitzende Units per la Veritat, Spanien, sprach von „ziviliem Ungehorsam“ und nannt diejenigen, die sich dem Tragen von Masken genannten Maulkörben verweigerten. Biermann sprach von Montagsspaziergängen, die zwar nicht angemeldet waren, aber trotzdem überwiegend stattfanden. Das Phänomen der Montagsspaziergänge.

Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt, Anwälte für Grundrechte, Österreich, sprach davon, daß nicht nur Proteste stattfanden, Demonstrationen, sondern auch neue Parteien gegründet worden seien. In der BRD ist es die Partei BASIS und in Österreich die MFG. Brunner sprach davon, daß unsere rechtsstaatlichen Verhältnisse zu Grabe getragenen werden. Staatliche Hoheitsrechte würden an Milliardären und die Big Pharma in Form der WGO übertragen. Von einer Würde des Menschen könne bei den WGO-Entwürfen nicht die Rede sein. Sie würden sogar den Nürnberger Kodex widersprechen. Sie seien ein Angriff auf das Rechtsstaaten.

Brunner sprach von einer Gesundheitsdiktatur der WGO und forderte Aufklärung und zwar „rechtlich, politisch und faktisch“ über diese Regelwerke. Die Bevölkerung müsse wissen, was hinter geschlossenen Türen über sie beschlossen werde. Die Demokratie in den Staaten müßte wiederhergestellt werden.

Der Pandemievertag müsse ratifiziert werden, so Tobias Gall, die IGV müßte nicht ratifiziert werden, aber man könne die IGV ablehnen.

Im Mai 2024 solle, so Gall, der Pandemievertrag der WGO beschlossen werden. Daß das so kommt, dafür haben in der BRD Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien am 12. Mai 2023 entschieden. Mitglieder und Abgeordnete von SPD, B90G und FDP brachten den Entschließungsantrag (20/6712) ein, mit dem eine „nachhaltige Stärkung der WHO durch Reformen zur Stärkung ihrer ‚Governance‘, Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht und Durchsetzungskraft von Regeln“ voranzutreiben sei, damit die WGO ihre „Führungsrolle in der globalen Gesundheitspolitik“ wahrnehmen könne, wie es auf der Heimatseite afaev.eu (25.5.2023) unter der Überschrift „WHO“ heißt. Darauf, daß „in diesem Antrag … zudem eine politische, personelle und finanzielle Unterstützung bis hin zu einer ‚Anhebung der Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer auf einen Anteil von 50 Prozent des Kernbudgets der WHO bis spätestens 2030/2031‘ gefordert“ werde, wird hingewiesen.

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