Bisher endet die Umweltzone unmittelbar vor der Landshuter Allee, die Teil des Mittleren Rings in München ist. In einem weiteren Schreiben an die Regierung von Oberbayern wird beantragt, den Luftreinhalteplan der Stadt entsprechend zu ändern. Sollte der Luftreinehalteplan nicht geändert werden, fordert die DUH die zeitliche Sperrung der Landshuter Allee für den Straßenverkehr.
„Ein Anwohner der Landshuter Allee hat beim Europäischen Gerichtshof das Recht auf saubere Luft erwirkt, allein die Stadt München schert sich nicht darum“, sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Resch nannte das Verhalten der Münchner Politik und Behörden „unverantwortlich“ und erinnerte daran, dass laut Weltgesundheitsorganisation bis zu 70.000 vorzeitige Todesfälle allein in Deutschland durch Feinstaub verursacht werden. Resch forderte die Stadt daher ebenfalls auf, „offensiver als bisher für die Nachrüstung mit Dieselfiltern“ zu werben. Bis Ende des Jahres bekommen Halter von Dieselfahrzeugen 330 Euro vom Staat als Förderung bar erstattet.
„Die Stadt München verstößt gegen ein Urteil des Europäischen Gerichthofs. Das Gericht hat entschieden, dass die Städte alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um so schnell wie möglich wieder zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Es ist unerträglich, wenn die Landshuter Allee über ein Jahr nach der Urteilsverkündung immer noch nicht zur Umweltzone Münchens zählt. Ebenso unverständlich ist es, dass die in der Innenstadt Münchens geltende Umweltzone deutlich zurückhaltender mit Fahrverboten umgeht als die weniger von Schadstoffen betroffenen Städte Hannover und Berlin“, sagte Dr. Remo Klinger, DUH-Prozessbevollmächtigter und Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Klinger hatte 2008 das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für einen Münchner Bürger geführt und vertritt nun einen weiteren Anwohner der Landshuter Allee. Sollte die Stadt München und/oder die Regierung von Oberbayern nicht auf die Anträge eingehen, kündigte Klinger Klage an. Er setzte den Behörden eine Frist von sechs Wochen zur Bearbeitung der Anträge.
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Pressemitteilung der Deutsche Umwelthilfe e.V. vom 11.08.2009.