Berlin, Deutschland (Weltexpress). Kinder aus fremden Völkern gehören zu ihren Eltern oder in die Obhut von Familienangehörigen beziehungsweise der Sitte und wenn das nicht möglich ist, in die Obhut der Staaten, in denen diese und ihre Völker leben. Alles andere dient nur miesen Zielen wie beispielsweise der Bereicherung und der Umvolkung deutscher Lande. Auch in…
Politik Minderjährige Grenzstürmer und Geldgräber – Tausende Kinder würden in europäischen Staaten wie...