Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights – kurz ECCHR – hat Anfang Oktober Akteneinsicht in einem Verfahren gegen Heckler & Koch beantragt. Dies geschah im Namen der Angehörigen der Opfer des blutigen Angriffs auf die Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa vor gut zwei Jahren. Die Studenten wurden damals in der Stadt Iguala im mexikanischen Bundesstaat Guerrero von der Polizei angegriffen und verschwanden danach spurlos. Bei dem Überfall sollen auch Sturmgewehre der Oberndorfer Waffenschmiede eingesetzt worden sein.
Da der Export von deutschen Waffen in Krisengebiete wie Guerrero illegal ist, muss sich Heckler & Koch derzeit wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Sollte es gelingen nachzuweisen, dass durch den Einsatz der von Heckler & Koch gelieferten Gewehre Menschen zu Schaden kamen, kann das weitere juristische Folgen haben. Dann sind sowohl Schadenersatzklagen als auch ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zu schwerer Körperverletzung denkbar.
Christian Schliemann vom ECCHR erklärte gegenüber der Tageszeitung, dass seine Organisation einen Präzedenzfall schaffen möchte. Ziel sei es deutlich zu machen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht allein mit Blick auf das Außenwirtschaftsgesetz geführt werden können. Durch die Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen in den Empfängerländern könnte den Opfern von Gewaltverbrechen auch in Deutschland zu Gerechtigkeit verholfen werden.
Anmerkung:
Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte am 12.10.2016 beim Nachrichtenpool Lateinamerika.