Berlin, Deutschland (Weltexpress). Mitglieder von AfD über Die Basis und DKP bis Team Todenhöfer sehen die Neufassung des Paragraphen 130 gelinde gesagt kritisch. In „Unsere Zeit“ (25.8.2023) teilt Vera Richter schreibt Wera Richter unter der Überschrift „Bangemachen gilt nicht„: „Wer so brutal wie diese Bundesregierung Krieg nach außen und innen führt, braucht Ruhe an der Heimatfront.“
Richter nennt die Regierung in Berlin, die aus Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der Einheitsparteien SPD, B90G und FDP besteht, „Kriegsregierung“. „Aufstehen gegen diese Kriegsregierung müsste die Antwort sein. Aber noch werden Massenproteste erfolgreich verhindert durch penetrante und die Leute für dumm verkaufende Propaganda, durch Ausgrenzung und Beschimpfung von Kriegsgegnern.“
Diese „sollen mundtot gemacht werden – auch durch Repression“, heißt es weiter und: „Kriegsgegner und Menschen, die Zweifel zum Beispiel an der angeblichen Alleinschuld Russlands und der Friedfertigkeit der Ukraine formulieren, werden mit den Paragrafen 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) und 130 StGB (Volksverhetzung) bedroht. Geld- und Haftstrafen können die Folge sein.“
Richter weist zudem darauf hin, daß der 130er-Paragraph bereits „im Dezember letzten Jahres in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschärft“ worden sei und daß „dagegen .. Patrik Köbele und Wera Richter, Vorsitzende der DKP, und der Jurist Ralf Hohmann am 28. Juli eine Verfassungsbeschwerde eingereicht“ hätten. Werden die Richter die Neufassung des Paragraphen 130 ebenfalls für verfassungswidrig halten?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, daß die Richter, die im Namen des Volkes richten, nicht vom Volk gewählt werden, sondern von Mitgliedern der Einheitsparteien, die in den Bundestag und Bundesrat genannten Veranstaltungen sitzen. Schlimmer noch: Die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der im Berliner Reichstag veranstaltet wird, zu wählenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses gewählt. Die Mitglieder der Einheitsparteien SPD, B90G, CDU, FDP und CSU haben in diesem Ausschuß die mächtig gewaltige Mehrheit. Die SPD stellt in der 20. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die CDU/CSU-Fraktion drei, B90G zwei, die Fraktionen der FDP und der AfD jeweils einen Abgeordneten.