Berlin, Deutschland (Weltexpress). Sie lügen und betrügen, dass sich die Balken biegen. Sie? Die Asylanten. Tausende, Zehntausende, Hunderttausende aus der Luft gegriffene Angaben. Doch die Lügner und Betrüger kommen damit nicht nur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch, sondern bei der Bundesregierung weiter sehr gut weg.
Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. „Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes“, wie die „WELT“ (21.1.2019) mitteilt. Doch wer von den Migranten ist so doof, dass er in die Bundesrepublik Deutschland mit einem falschen Pass einwandert?
„Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor“, heißt es in der „WELT“. Im ersten Halbjahr 2018 sollen „etwa 58 Prozent“ der Migranten ohne Papier eingewandert sein.
Dass die oft eine Geschichte vom Pferd erzählen, das ist doch gang und gäbe. Das BAMF jedoch ist weder in der Lage noch willens, auch nur Zahlen über zufällig festgestellte Falschangaben mitzuteilen. Wenn das nicht so traurig wäre, dann wäre das lächerlich.
Sogar die Justizminister von Bund und Ländern stellten laut „WELT“ fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“.
Hinter der Unsitte, dass falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität im Asylverfahren nicht strafbar sind, stehen die Altparteien, allen voran CDU, CSU und SPD.
Widerspruch kommt aus der AfD. Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, macht per Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (21.1.2019) deutlich, dass falsche Angaben eine rechtsstaatliche Klärung des Asylanspruches vollkommen unmöglich machten: „Mit Falschangaben versuchen Asylbewerber, sich unrechtmäßig Zugang zu staatlichen Leistungen und einer Berechtigung, in Deutschland leben zu können, zu erschleichen, was dem Betrugstatbestand sehr nahe kommt. Ein Rechtsstaat darf ein solches Vorgehen unter keinen Umständen tolerieren. Die Strafbarkeit solchen Handelns und die Berücksichtigung im Asylverfahren ist zwingend erforderlich! Unterlässt Deutschland dies weiterhin, macht es sich auch hier lächerlich.“