Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Dass die Lufthansa ab 8. Juni 2020 ds Tragen von Mund-Nasen-Schutz an Bord zur Pflicht macht, das teilt die als Luthansa Group nach außen tretende Deutsche Lufthansa AG, zu der auch Europwings und Lufthansa Cityline gehören, aber beispielsweise auch Swiss und Austrian, per Pressemitteilung vom 2.6.2020 mit.
Die „Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) werden entsprechend angepasst“ und beinhalten unter Artikel „11.7 Maskenpflicht“: „Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sog. Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.“
Dass diese „Änderung … zunächst für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline“ gelte, das wir erwähnt, aber auch, dass „seit dem 4. Mai alle Fluggäste darum“ gebeten werden.
Eine ganz andere Organisation bittet zu ganz anderen Regeln. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation der Vereinten Nationen empfiehlt das Messen der Temperatur von Passagieren, das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken, sowie Abstände von einem Meter zwischen den Passagieren an Bord als Schutzmaßnahmen gegen das Virus aus Wuhan. Seit Montag wird das auch von der Internationalen Luftverkehrsvereinigung empfohlen.
Der Druck wird steigen, künftig auch auf elektronische statt ausgedruckte Flugtickets umzusteigen und bei der Überwachung auf berührungslose Technologien wie Gesichts- und Iris-Erkennung zu setzen.