Berlin, Deutschland (Weltexpress). Eine mohammedanische Informatikerin hatte sich 2017 in Berlin auf eine Lehrerstelle beworben. Die Bewerberin wurde abgelehnt, weil sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten wollte. In „RND“ (27.8.2020) teilt Christian Rath unter der Überschrift „Bundesarbeitsgericht: Berliner Kopftuchverbot ist passé“: „Zum Vorstellungsgespräch erschien sie mit Kopftuch. Im Hinausgehen wies ein Behördenvertreter auf das Berliner…










