Kommentar: Liegewiesen und Schlafmützen beim Bundesverfassungsgericht oder Biedermänner, Brandstifter und also Böswillige? – Warum geben sich Richter in Karlsruhe vollends der Lächerlichkeit hin?

Karlsruhe.
Liegewiese am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Karlsruhe, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Darauf, daß „eine der Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit von Bundesgesetzen“ sei, „dass der Deutsche Bundestag beschlussfähig ist, wenn er Gesetze beschließt“, wird in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.11.2021 hingewiesen. Ferner mit mitgeteilt, daß „die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in ihrem § 51 Absatz 1 dafür die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten“ vorschreibe.

Aha! Kurz überlegt und überprüft: Das waren in der letzten Wahlperiode unter der Merkel-Scholz-Seehofer-Regierung 355 Abgeordnete. Hand aufs Herz, wie oft waren so viele im Saal, vor allem bei Abstimmungen?

Richtig ist, daß „die AfD-Bundestagsfraktion … mehrfach die Feststellung der Beschlussunfähigkeit“ beantragte und „in einem Fall … nachweisbar nur etwa 90 Abgeordnete, in einem zweiten lediglich 133 Abgeordnete anwesend“ waren. Das sind zwei von vielen Beispielen, doch bleiben wir bei diesen. „Beide Male wurden die Anträge aus der AfD-Bundestagsfraktion durch die Sitzungspräsidien abgelehnt und stattdessen die Beschlussfähigkeit ‚einfach für vorhanden erklärt‘ – trotz der für jedermann erkennbaren viel zu geringen Anzahl von Abgeordneten.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte deshalb am 7. Mai 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren gegen das Vorgehen der Sitzungspräsidien eingeleitet (Aktenzeichen 2 BvE 3/20). Eine Nachfrage dort ergab nun, dass das Bundesverfassungsgericht dem Antragsgegner (Deutscher Bundestag) wohl noch nicht einmal die Antragsschrift übersandt hat.“

Wenn das war ist, dann stellt sich wenn auch nicht den Einheitsparteien und ihren Hofschranzen und also Lohnarbeitern der Lücken- und Lügenmedien so doch dem (/Wahl-)Volk die Frage, ob beim Bundesverfassungsgericht Schlafmützen oder Biedermänner, Brandstifter und also Böswillige herrschen?

Stephan Brandner (AfD) wird wie folgt zitiert: „Für das Bundesverfassungsgericht sind die Fakten genauso einfach wie die zu behandelnde Rechtsfrage: Es waren lediglich 90 beziehungsweise 133 Abgeordnete statt der erforderlichen 355 bei den Abstimmungen im Saal. Trotz dieser Offensichtlichkeit ist das Bundesverfassungsgericht auch nach mehr als 1½ Jahren nicht in der Lage und Willens, eine Entscheidung zu fällen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es gar nicht entscheiden will. Ob das mit der in letzter Zeit massiv zunehmenden Regierungsnähe zu tun hat?“

Könnte es sein, daß mehr Hofnarren und Hofschranzen in Merkel-Deutschland, das seit Jahrzehnten von Christen und Sozen sowie Besserverdienenden und Olivgrünen umvolkt und muselmanisiert wird, rumlaufen, als mancher Kenner und Kritiker meinen möchte?

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