Ist das eCall-System Lebensretter oder Datenschnüffler? – Digitale Notruftechnik wird ab 2015 in Neufahrzeugen zur Pflicht

Der eCall kann Lebensretter sein, wenn der Autofahrer nach einem Unfall nicht ganz da ist. Copyright: ADAC

Es ist an verschiedene Sensoren des Fahrzeugs gekoppelt, unter anderem die des Airbags: Bläst sich dieser beim Crash auf, sendet das System sofort den Unfallzeitpunkt, den Standort, die Fahrtrichtung und den Fahrzeugtyp an eine Zentrale und baut eine Sprechverbindung zur Notrufnummer 112 auf. ECall löst also automatisch Alarm aus und ruft Hilfe, wenn die Insassen dazu nicht mehr in der Lage sind. Rettungskräfte sollen dank der Technik fast doppelt so schnell am Unfallort sein wie bisher.

Derzeit sind unter einem Prozent aller rund 250 Millionen Autos in Europa mit einem Notrufsystem wie eCall ausgerüstet, obwohl mehrere Hersteller die Technik anbieten. Bereits 1996 hat General Motors mit Onstar das erste Notrufsystem ab Werk eingebaut. Ford bietet ein ähnliches System namens Sync an. Bei Mercedes-Benz ist die Notruffunktion im Infotainment-Paket Comand Online enthalten. Auch der französische PSA-Konzern hat solche Notrufsysteme entwickelt. Nun sollen allen Herstellern verbindliche Vorgaben für ein einheitliches eCall-Notrufsystem gemacht werden. Die EU-Kommission macht das System ab 2015 in Neufahrzeugen zur Pflicht – trotz Bedenken von Datenschützern.

So wichtig das neue System für die Autofahrer ist – es ist auch eine enorme Geldquelle. Schon bei der Rettung und erst recht bei der Bergung, der Reparatur von Unfallwagen und der Abwicklung des Schadens geht es um viele Milliarden Euro. Kein Wunder, wenn jetzt das Gerangel darum beginnt, wer die eCall-Daten nutzen darf. Schon die Rettungsleitstelle 112 hat einen Teil des Marktes in der Hand; denn sie entscheidet, welcher Rettungsdienst den Auftrag bekommt.

Markenunabhängige Kfz-Werkstätten sehen das automatische Unfallnotrufsystem mit gemischten Gefühlen. Sie befürchten, dass die Autohersteller das Notrufsystem für eigene Pannenhilfsdienste nutzen werden und den freien Reparaturbetrieben damit die Aufträge wegbrechen. Dienstleister wie die Automobilclubs mit ihren Pannenhilfsfahrzeugen und verbundenen Abschleppunternehmen haben ein ebenso großes Interesse daran, an die Daten eines Notrufs zu kommen.

Versicherer und andere Dienstleister treibt die Sorge um, die Fahrzeughersteller könnten das eCall-System dazu nutzen, jeden Unfall und jede Panne in die Vertragswerkstätten der jeweiligen Marke zu holen und außerdem auch andere Dienstleistungen auf diesem Weg an das Unfall- oder Pannenopfer zu bringen – Mietwagen beispielsweise.

Datenschützer bemängeln zudem, dass Informationen auch unabhängig von einem Notruf übermittelt werden können und so das Erstellen von Bewegungsprofilen möglich ist. Sie fürchten, dass von eCall gesammelte Daten etwa zu Fahrweise, Tempo und Bremsverhalten nach einem Unfall gegen den Nutzer verwendet werden könnten. Bereits heute testen Versicherungen einen günstigen Spezialtarif für Autofahrer, die sich eine Blackbox einbauen lassen und sich überwachen lassen.

Es geht also nicht nur um Rettung, sondern auch um Wettbewerb und eine Menge Geld. Doch Gesetze zu Datenschutz und fairem Wettbewerbs fehlen bislang – und sie zu erlassen, dauert oft länger als die Konstruktion eines komplett neuen Autos. Am Rande des Verkehrsgerichtstages in Goslar betonte vor kurzem Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, dass bei allem Gerangel um Aufträge klar sein müsse: „Es gibt eine informationelle Selbstbestimmung. Die Daten, die über eCall gesendet werden, gehören dem Autobesitzer. Er muss selbst entscheiden können, wer nach der eigentlichen Unfallrettung mit den Daten weiterarbeiten darf: der Automobilclub, seine Versicherung, die Werkstatt oder der Autohersteller.“

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