Welche Versicherung deckt Sturmschäden ab?
Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer unverzichtbar. Sie kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm auf, in der Regel auch für Folgeschäden. Doch was kostet diese Police für ein normales Einfamilienhaus? Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist je nach Region sehr unterschiedlich. Die Versicherer haben Deutschland nämlich in Gefahrenzonen unterteilt. Je häufiger in einer Gegend bereits Sturmschäden aufgetreten sind, desto höher der Beitrag.
Wenn Windböen einen Teil der Dachziegel abdecken, ist das ein typischer Versicherungsfall?
Nicht automatisch: Die Wohngebäudeversicherung zahlt erst ab Windstärke 8, das sind mindestens bei 62 km/h. Der Versicherte muss selbst nachweisen, dass der Wind tatsächlich so stark war. Dabei hilft der Deutsche Wetterdienst: Unter www.dwd.de/wettergutachten finden Sie regionale Ansprechpartner, bei denen Sie Auskünfte und offizielle Wetterdaten bekommen. Wichtig ist, die Schäden per Fotos oder Video und durch Zeugenaussagen zu dokumentieren, also eine Schadensliste erstellen.
Apropos: Falls Dachziegel von älteren Häusern herabfallen, gehen Richter gerne davon aus, dass der Eigentümer seiner Gebäudeunterhaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Darum das Dach regelmäßig kontrollieren oder gleich einem Dachdecker einen schriftlichen Auftrag dazu erteilen. Das kann vor allem wichtig sein, wenn Dritte Haftungsansprüche stellen, weil etwa Ziegel vom Hausdach parkende Autos beschädigt haben.
Wichtig ist vor allem, den Schaden bei der Versicherung sofort zu melden. Und das schriftlich mit allen Unterlagen und nicht selbst Handwerker und Fachleute bestellen, das macht die Versicherung oder gibt möglichst schriftlich die Erlaubnis nach Rücksprache dazu.
Bis wann muss man einen Schaden melden?
Das hängt natürlich stark vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob die Versicherer sehr viele Fälle infolge desselben Sturms zu regeln haben. Verbraucherschützer verweisen aber darauf, dass man sich nicht endlos vertrösten lassen muss und spätestens einen Monat nach Schadensmeldung Anspruch auf eine Abschlagszahlung hat. Die Wohngebäude – Versicherung kommt für Schäden an Möbeln oder Wänden im Haus auf, Fliesen und Parkett sind damit eingeschlossen.
Es empfiehlt sich, die Wohngebäudepolice um den Zusatzbaustein „Elementarschaden“ zu ergänzen. Das gilt für Starkregen, Überschwemmung und Schneedruck auf dem Dach. Die Hausratversicherung regelt Schäden für Möbel, Teppiche und Bilder, wenn sie wertvoll sind.
Wer regelt den Schaden, wenn ein Baum aufs Nachbarhaus stürzt?
Eigentümer haften grundsätzlich für Schäden. Wenn aber jetzt der Baum auf Nachbars Haus fällt und dort einen Schaden anrichtet, wovon auszugehen ist, dann kommt die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn für den Schaden auf, so er eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Probleme gibt es, wenn der Baum morsch war, dann greift die „Verkehrssicherungspflicht“, das heißt, der Eigentümer hat seine Sorgfalt vernachlässigt. Eine Haftpflichtversicherung hilft in diesem Fall. Eine Glasversicherung bei Hagelschlag gegen die Fenster ist in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Man schaue sicherheitshalber in die Police oder frage die Versicherung. Es ist immer günstig, sich mit der Versicherung zu beraten und die Policen auf den neuesten Stand zu bringen. Alte Policen aus der D-Mark-Zeit könnten zu niedrig sein, dann gibt es Ärger. Ach ja, und bei Gewitter, oft mit heißen Blitzen und Hagel, ist es gut, einen Überspannungsschutz zu haben, das gilt für alle Elektrogeräte, für den Computer, das Telefon, den Fernsehapparat. Auch diese Fragen sollten mit der Versicherung geklärt werden, aber nicht, wenn der Schaden bereits geschehen ist: Vorsicht und Vorsorge sind auch hier besser als Nachsicht!