Berlin, BRD (Weltexpress). Die Begründung, mit der zwei russischen Journalisten der Aufenthalt verweigert wurde, ist ein Dokument amtlicher Anmaßung. Einer Anmaßung, die mit den Wunschvorstellungen der EU übereinstimmt – aber ganz und gar nicht mit der Pressefreiheit. Gleich wie es in der Auseinandersetzung um die zwei russischen Mitarbeiter des Senders Perwy Kanal weitergeht – eigentlich müsste…

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