Gibt es einen „Lichtblick“? – Und die Frage, ob das dumm ober böswillig ist, was Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende in Berlin treiben

Quelle: Pixabay, Foto: Daniel Reche

Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Die sogenannte Bundesregierung der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung mit dem Kürzel BRD scheint aus Spinner und Trottel zu bestehen. Das möchte man meinen, wenn man Informationen der Lichtblick SE mit Sitz in Hamburg liest. Diese Kapitalgesellschaft gilt mit seinen Lohnarbeitern als Energieversorger.

In einer Pressemitteilung vom 24.11.2022 heißt es unter der Überschrift „Rechtsgutachten: Abschöpfung fiktiver Erlöse verfassungswidrig / Klagewelle gegen Erlösdeckel für Stromerzeuger erwartet“, daß „der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden“ solle, „gegen EU-Recht“ verstoße und „die Eigentumsgarantie“ verletzte.

Hochlohnarbeiter der Kapitalgesellschaft sollen das Gutachten bei „der Kanzlei Raue“ in Auftrag gegeben haben. Demnach könnte der Mechanismus zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt führen. In dem mit gesinnungsträchtigem Geschlechtergeschmiere verseuchten Papier der Autoren solle es heißten, daß „der geplante Abschöpfungsmechanismus … zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“ führe.

In „RT DE“ (24.11.2022) heißt es dazu, daß „als Folge … die Strompreise für die Verbraucher steigen“ könnten, schlimmstenfalls würden Anlagenbetreiber zahlungsunfähig.“ Daß auch Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, das Gesetz „scharf“ kritisiere, das wird nicht verschwiegen. Peter wird wie folgt zitiert: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden.“

Im Gutachten ist von einer Abschöpfung „fiktiver Erlöse“ die Rede, die laut EU-Recht nur die Besteuerung „realer Erlöse“ möglich sei. Im aktuellen Gesetzentwurf sei laut „Lichtblick-Gutachten“ vorgesehen, „dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse ‚Zufallsgewinne‘ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September 2022 abgeschöpft werden. Da Gaspreise und Strompreise von findigen Profitmaximierern für Kapitalisten aneinander gekoppelt sind, profitieren auch Verkäufer von sogenanntem Ökostrom von hohen Preisen. Daß das Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien der BRD so und nicht anders gesetzlich geregelt haben, das ist wahr und sollte nicht nur Kennern und Kritikern klar sein.

Was Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende von SPD, B90G und FDP unter dem Lügner und Sozen Olaf Scholz (SPD) als amtierender Kanzler der BRD, der auch als Schuldenmachermeister bekannt ist und als Bankster-Gangster bezeichnet wird, nun vorhätten, würde nicht nur zu Klagen führen, sondern zu „Klagewellen“, vom Kopfschütteln über Spinner und Trottel ganz zu schweigen.

Markus Adam von der Lichtblick SE: „Die Bundesregierung wiederholt die rechtlichen Fehler, die Ende September bereits die Gasbeschaffungsumlage zu Fall gebracht haben, und versucht erneut, eine verfassungswidrige Sonderabgabe zu etablieren. Auch wir prüfen die Möglichkeit, in Luxemburg und Karlsruhe gegen den Erlösdeckel zu klagen. Wenn Brüssel und Berlin kein Einsehen haben, bleibt der Branche nur dieser Weg.“

Enno Wolf von der Lichtblick SE: „Der PPA-Markt ist bereits zum Erliegen gekommen, die Unsicherheit im Markt ist riesig.“ Wolf merkt an: „Nach der Altmaier-Lücke aus den 2010er Jahren droht der Energiewende nun eine Habeck-Lücke.“

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