Berlin, Deutschland (Weltexpress). Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der das „Diesel-Konzept“ der Bundesregierung als „Doppelte Nulllösung“ bezeichnete, prophezeite aufgrund dieses erneute Kniefall der Merkel-Regierung aus den Altparteien CDU, CSU und SPD am 2. Oktober 2018, „dass zur Durchsetzung der ‚Sauberen Luft‘ in Deutschland die Gerichte die Entscheidungen treffen müssen. In den verbleibenden zehn Wochen dieses Jahres finden Gerichtsentscheidungen zu acht weiteren unter dem Dieselabgasgift NO2 leidenden Städten statt. Fahrverbote lassen sich mit dieser doppelten Nulllösung nicht vermeiden.“
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat auf eine Klage der DUH heute entschieden, dass das Dieselfahrverbot für Berlin kommt und welche Autos sowie Straßen betroffen sein werden. Dieselmotoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5 sind betroffen. Betroffen davon sind allerdings längst nicht alle Straßen der Stadt, sondern vorerst nur elf, darunter die Leipziger Straße und die Friedrichstraße.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil sieht Fahrverbotsprüfungen für zusätzliche Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern vor. Das würde laut VG Berlin 117 Straßenabschnitte betreffen.
Das Gericht verpflichteten das Land Berlin beziehungsweise die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit allen notwendigen Vorschriften zu erlassen, „dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält“, wie es in einer Pressemitteilung des VG vom 9.10.2018.
Doch Ende März 2019 muss noch nicht Schluss mit Autos, in denen alte Dieselmotoren stecken, sein, denn anschließen könne sich laut Gericht das Land Berlin mit den Fahrverboten noch „zwei bis drei Monaten“ Zeit lassen. Und wie das in Berlin unter der Müller-Regierung aus SPD, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen Berlin so ist, wird das auch dauern.
Dass die bisherigen Tempo-30-Zonen, die der Senat aus Umweltgründen bestimmte, für die Luftreinheit beziehungsweise die Grenzwerte in der Umweltzone längst nicht ausreichen, das ist damit klar. Über diese Tempo-30-Zonen, die gefühlt so gut wie nie überprüft würde, schüttelten sowieso alle Berliner, die von der Sache etwas verstanden, nur den Kopf.
Auch Diesel-LKW betroffen
Das von der DUH beklagte Land Berlin müsse laut VG Berlin „auf den Strecken, auf denen nach seinen eigenen Berechnungen – selbst unter Berücksichtigung eines Fahrverbots für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 – der Grenzwert nicht eingehalten wird, zwingend ein Fahrverbot anordnen, das auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasst. Es handelt sich dabei um insgesamt elf Straßenabschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße.