Düsseldorf, Deutschland (Weltexpress). Bereits am vergangenen Mittwoch entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (Aktenzeichen: 20 K 5100/19) und gab der klagenden AfD Recht. Äußerungen von Herbert Reul (CDU), der im Bundesstaat Nordrhein-Westfalen (NRD) als Innenminister arbeitet, und Burkhard Freier, der in NRD den Geheimdienstchef gibt, seien rechtswidrig gewesen.
Reuls und Freiers Posaunereien seien geeignet gewesen, so die Richter, die Chancengleichheit in der Konkurrenz der Parteien zu Lasten der AfD zu beeinflussen. Das Verfassungsschutzgesetz NRW erlaube nicht, bereits über das Stadium des Prüffalls zu informieren. Anders sehe es unter bestimmten Umständen aus, wenn die Prüfung zur Einstufung als Verdachtsfall führe. Deswegen ist den Schwarzen, wie die Christen auch genannt werden, und den Gelben, wie die Mitglieder und Mandatsträger der FDP abgekürzten Partei der Besserverdienenden genannt werden, sowie den Sozen von der SPD und Leuten, die sich links wähnen, beide sehen sich als Rote, wichtig, die Blauen zu einem „Verdachtsfall“ werden würden.
Richtig, der Inlandsgeheimdienst verkommt immer mehr zur Nutte von Parteiführern, die regieren. Der sogenannte Flügel der AfD ist formal aufgelöst. Dass sich diejenigen, die sich dazu zählten und die dazugezählt wurden, nicht in Luft auflösen, das ist klar. Doch aus der Mücke einen Elefanten zu machen, das dient den antideutschen Altparteien, die an der Umvolkung der BRD arbeiten, aber nicht den Deutschen.
Beatrix von Storch (AfD) hält die Bekanntgabe der Bundespartei als Prüffall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, so wird der Inlandsgehiemdienst in der BRD genannt, für rechtswidrig. Nicht nur in NRW „wurden Recht und Gesetz vorsätzlich gebrochen – was Gerichte bestätigt haben – , um so der AfD politisch zu schaden“, teilte sie kürzlich schriftlich mit. Wo von Storch recht hat, hat sie recht.
Dennoch degradieren Parteiführer der Altparteien CDU, CSU und SPD Geheimdienstler zu Billignutten. Richtig ist das nicht, wie Richter urteilen.