Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wer meint, dass sich in der AfD alles um den Euro oder die Ausländer drehe, der irrt. Die Partei drehte sich von Anfang an wie alle anderen und also auch um sich selbst. Andreas Kalbitz, der Brandenburger Landesvorsitzende der AfD und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, klagte sich wieder in die Partei. Richter am Landgericht Berlin gab Kalbitz Recht und erklärte den Ausschluss durch den Bundesvorstand für unzulässig.
Unter der Überschrift „Nach Richterspruch zu Kalbitz – Meuthen bezeichnet Urteil als „Gnadenfrist“ wird in „N-TV“ (20.6.2020) mitgeteilt, dass Meuthen, der den Antrag auf Ausschluss von Kalbitz im Bundesvorstand stellte, nach wie vor „klare Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand“ sehe, der den Parteiausschluss von Kalbitz mehrheitlich beschloss.
Weiter heißt es in „N-TV“: „Die Vorsitzende Richterin Meline Schröer begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Partei-Schiedsgericht zuständig sei. In diesem Fall habe der Bundesvorstand als Exekutive unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden. Kalbitz selbst sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): ‚Ich freue mich über diese rechtsstaatliche Entscheidung. Es obliegt nun Teilen des Bundesvorstandes zu überlegen, einen selbstzerstörerischen Spaltungskurs weiterzuverfolgen, um sich das Lob eines instrumentalisierten Verfassungsschutzes und des politischen Gegners zu erheischen oder sich endlich wieder auf politische Sacharbeit für unser Land zu konzentrieren.‘ Meuthen bezeichnete das Urteil als ‚eine Art Gnadenfrist‘. „Es wird darauf ankommen, wenn in der Sache entschieden wird. Und in der Sache ist heute nicht entschieden worden.“
Alexander Gauzland, Ehrenvorsitzender der AfD, habe dieses Urteil kommen sehen, vermutlich auch die Kollateralschäden, über die Martin Schmidt in der „Tagesschau“ der „ARD“ (20.6.2020) unter dem Titel „Kalbitz in der AfD – So tun, als wäre nichts gewesen?“ mitteilt, dass man in der Höcke-AfD in Thüringen meine: „Das kommt dabei raus, wenn sich ein zweitklassiger Ökonom auf drittklassige Juristen verlässt.“
Außerdem merkt Schmidt an, dass „das noch intakte Netzwerk des rechtsextremistischen Flügels, der sich offiziell aufgelöst hat, … keiner gern als Gegner“ wolle. „Schon gar nicht in einer Zeit, in der es um die Listenplätze für die nächste Bundestagswahl geht. Und es gibt zahlreiche Opportunisten, denen ein öffentlichkeitswirksames, gut dotiertes Amt mehr Wert ist als der Kampf um eigene Überzeugungen.“ Mit anderen Worten: Meuthen werde es mit seinen Gefolgsleuten schwer haben und deren Schar könnte schmelzen wie Schnee unter der sengenden Sonne des Südens.
Sabine am Orde teilt in der „Tageszeitung“ (20.6.2020) unter dem Titel „AfD-Rechtsextremist Kalbitz gewinnt vor Gericht: Nur ein Etappensieg“ ihre Meinung mit. Sie meint, dass das Urteil des Berliner Landgerichts „eine derbe Schlappe“ für Meuthen sei. Beatrix von Storch hat übrigens den Vorstoß von Meuthen gegen Kalbitz mitgetragen. „Meuthens Gegner an der Parteispitze, zu denen neben seinem Co-Sprecher Tino Chrupalla und Bundesvize Stephan Brandner auch die beiden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland und Alice Weidel zählen, haben unterdessen schon vor der Entscheidung klar gemacht, dass den Verantwortlichen bei einer juristischen Niederlage Ungemach droht. Am Freitag konnte oder wollte Chrupalla noch nicht einmal mehr die Form wahren. Vom ZDF befragt, ob Meuthen nun zurücktreten müsse, sagte Chrupalla nur: ‚Dazu sage ich nichts.'“
Werden Meuthen, von Storch und andere demnächst abgestraft oder werden sie sich am Ende durchsetzen? Auf jeden Fall wird erst einmal das Bundesschiedsgericht der AfD entscheiden, bevor andere es tun.
Und der 79-jährige Gauland? Der AfD-Ehrenpräsident kritisiert Meuthen kräftig und sieht „regelrechte Zersetzungstendenzen“ in dieser, auch seiner Partei. Unter der Überschrift „Gauland warnt vor Spaltung der AfD durch Meuthen“ heißt es dazu in der „Welt“ (19.6.2020), dass „es … Entwicklungen geben“ könne, „etwa eine drohende Parteispaltung, ‚in der ich mich gezwungen sähe, zu überlegen, ob ich noch einmal für zwei Jahre ins Geschirr gehe‘.“