Paris, Frankreich (Weltexpress). Grenzen zu. Paris schottet die Grenzen ab und schließt den Staat zu. Verschärfte Ausganssperren und Grenzschließungen wurden beschlossen und verkündet.
Das Auswärtige Amt (AA) in Berlin teilt auf seiner Heimatseite im Weltnetz zwar mit, dass „die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat … möglich“ sei, „wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter“ kontrolliere. Doch das gilt nur noch heute, auch wenn es weiter heißt, dass „wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern“ einreise, „einen höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen, negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test mit Nachweis des Proteins Sars-CoV-2) nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben“ müsse. „Für die Einreise aus allen übrigen Ländern (einschließlich dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) gelten neben dieser Test-und Nachweispflicht folgende zusätzliche Einschränkungen: Bei Einreise ist die Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich.“ Nun, dass ist Schnee von gestern.
Und schon gestern wiesen die Mitarbeiter aus dem AA in Berlin darauf hin, dass „das französische Außenministerium … laufend Informationen zu den Einreisebedingungen“ aktualisieren würde. Das war klug.
Zuletzt wurde am 29.1.2021 eine Änderung mitgeteilt. Unter dem Titel „Coronavirus Covid-19 (29 janvier 2021)“ teilt „France Diplomatie“ beziehungsweise das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten mit, dass „aufgrund der sehr aktiven Verbreitung des COVID-19-Virus und seiner Varianten … strenge Reisebeschränkungen erforderlich“ seien, „um das Fortschreiten der Epidemie auf der ganzen Welt zu verlangsamen. Daher ist jede Einreise nach Frankreich und jede Ausreise aus unserem Hoheitsgebiet in oder aus einem Land außerhalb des Europäischen Raums (Europäische Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Heiliger Stuhl und Schweiz) ab Sonntag, den 31. Januar 2021, verboten, sofern kein zwingender Grund vorliegt.“