Doch wie finden Immobilienbesitzer den Handwerker ihres Vertrauens? Dies ist eine wichtige Frage, die von Experten zu beantworten ist. Und das ganz sicher. Also: Hände weg von windigen Angeboten: Immobilienbesitzer, die sich von reisenden Handwerkerkolonnen oder „Schnäppchen-Anbietern“ überreden lassen, haben oft das Nachsehen. „Der Auftrag für eine Modernisierung sollte nur an bewährte Handwerkerfachbetriebe aus der Region vergeben werden. Die garantieren professionelle Ausführung und die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche“, erklärt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. Bei Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Änderungen an der Gebäudehülle oder der Dämmung müssen nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt werden. Ein Fachhandwerker muss dem Hauseigentümer nach Abschluss der Modernisierung eine Unternehmenserklärung aushändigen, in der er garantiert, dass die Arbeiten den Regeln dieser Verordnung entsprechen. Und wenn es dann der Handwerker aus der Nähe ist, so kann man bei Problemen sofort Kontakt aufnehmen, um mögliche Fragen zu klären.
Da ist es sicherlich hilfreich, sich an die Nachbarn zu wenden, die ihrerseits mit Handwerksbetrieben Erfahrungen haben und daher Kontakte zu Fachbetrieben vor Ort vermitteln. Da helfen auch Nachfragen bei den regionalen Handwerkskammern.
Ein wertvoller Tipp dürfte sein: „Handwerkskosten können bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden“, so BHW-Expertin Binder. Dabei sei darauf zu achten, dass die Handwerker-Rechnung Arbeits-, Material- und Fahrtkosten getrennt ausweist. Bedingung sei auch, dass die Kosten auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurden und der Überweisungsbeleg dem Finanzamt vorgelegt wird.