London, VK (Weltexpress). Nach wie vor geht es im Streit zwischen dem VK und anderen Staaten in der EU abgekürzten zwischenstaatlichen Organisation um Fischereirechte.
Charlotte Raskopf teilt unter dem Titel „Brexit: Alles zum Streit um die Fischereirechte“ in „Capital“ (23.12.2020) mit, dass es darum ginge, „ob und unter welchen Bedingungen EU-Fischer künftig noch in britischen Gewässern fischen dürfen.“Die EU möchte, dass Fischer aus der EU weiterhin wie bisher in britischen Gewässern fischen dürfen, die britische Regierung möchte die eigenen Gewässer künftig selbst kontrollieren. Fischer eines EU-Mitgliedsstaates dürfen grundsätzlich in den Hoheitsgewässern aller EU-Staaten fischen. Allerdings gibt es auch hier Regeln. Es werden jährlich Fangquoten vereinbart, die festlegen, welche Fischer wo wie viel fangen dürfen. Britische Fischer sehen sich durch diese Regelungen benachteiligt, weil sie vergleichsweise wenig aus den eigenen Gewässern fischen dürfen.“
Dass das nicht so ganz stimmt, das räumt Raskopf ein, denn innerhalb des VK bekommen einige wenige Fischer, richtig: die großen, viel Fangquote und also Fisch und viele Fischer wenig.
Doch das und wie sie die weit über 500 Millionen Euro (deutlich unter 500 Pfund Sterling), die bisher Fischer der EU-Staaten aus den VK-Gewässern holten, künftig aufteilen, müssen Engländer, Waliser, Schotten, Iren und Cornishman unter sich ausmachen, oder? Auf jeden Fall erhalten sie die vollen Rechte über ihre Gewässer ab 1.1.2021 wieder und müssen dort keinen Deutschen oder Dänen, Franzosen oder Polen fischen lassen.
Wenn die alte Einigung zum 31.12.2020 wegfällt und es bis dato zu keiner neuen Einigung ab 1.1.2021 kommt, die auch im Nachhinein noch ratifiziert werden könnte, dann gibt es dennoch keinen Zustand der Willkür, dann gelten für den Handel auch von Fisch die Regeln der Welthandelsorganisation. Dabei geht es vor allem um Zölle.
Vermutlich ist folgender Vorschlag nicht abwegig, der unter der Überschrift „Brexit-Verhandlungen – EU und Großbritannien vor Durchbruch bei Fischereirechten“ in „Manager-Magazin“ (22.12.2020) niedergeschrieben wurde und von Raoul Ruparel stammen solle, der darüber in „Politico“ schrieb. „Demnach sollen die Fangrechte der EU-Fischkutter über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg nach und nach um 35 Prozent reduziert werden. Die Briten erhalten weiterhin die Möglichkeit, ihre Fische zollfrei auf den europäischen Markt zu bringen. Flankiert werden soll das mit der Möglichkeit für Brüssel, Zölle einzuführen für den Fall, dass die Briten den Zugang für Fischer aus der EU weiter einengen – jedoch nur in von unabhängiger Seite festgelegter Höhe.“
Wohl wahr, was nutzt es den Fischern im VK, wieder uneingeschränkt in VK-Gewässern fischen zu dürfen, wenn sie diesen Fisch nicht in Staaten der EU verkaufen können? Vermutlich wird es in letzter Minute auf einen Kompromiss auch beim Fisch, bei den Fischereirechten und Zöllen hinauslaufen.
Die Fangquoten sind nach Ansicht vieler Kenner und Kritiker nach wie vor zu hoch.