Fahrverbote in Dutzenden deutschen Städten drohen – Die Deutsche Umwelthilfe macht weiter – 45 formale Rechtsverfahren für „Saubere Luft in unseren Städten“

Autos sind in der Stadt.
Viel zu viel (Auto-)Verkehr. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Schlechte Luft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht ernst. Millionen Autofahrer in Deutschland drohen Fahrverbote in Dutzenden deutschen Städten.

Woher das Geld für die DUH auch immer herkommt, welche vorder- oder hintergründigen Gedanken die Geldgeber der DUH auch immer hegen mögen, eines steht unumwunden fest: Die Deutsche Umwelthilfe macht weiter. Und allemal ernst.

Schluss mit Diesel-Lustig

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht, heißt es heute in einer Pressemitteilung, „Diesel-Fahrverbote in über 60 deutschen Städten ab 2018 als nunmehr unabwendbar an“.

Spätestens nachdem die DUH in deutschen Großstädten wie Düsseldorf, München und Stuttgart Gerichtsentscheidungen erstritten, die den Weg für Fahrverbote freimachen. Hunderttausende Männer und Frauen von Diesel-Kraftwagen sind betroffen.

45 Verfahren

Passend in den Kampf um die Parlamente in Berlin und Hannover sowie den Kampf um America First und Germany Second kündigt Rescht an, in den nächsten Tagen für 45 weitere Städte formale Rechtsverfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuleiten. Und das alles, weil Verantwortlichen in Bund, Länder und Kommunen trotz eindeutiger Gerichtsentscheide mehr oder weniger trotz allerlei Inszenierungen, üblichen Klünkel und medialen Klamauk untätig blieben. Wer die für den Schutz der Gesundheit von Menschen notwendigen Luftreinhaltemaßnahmen nicht ergreifen, der bekommt die DUH zu spüren.

40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel deutlich überschritten

Die DUH klagte bereits in folgenden 16 Städten: Aachen, Berlin, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen, Stuttgart und Wiesbaden. Denn in diesen Städten wurde die Vorgabe von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht nur deutlich überschritten, sondern wie im Falle von München und Stuttgart verdoppelt. Jetzt sind weitere Städte in Bayern und vor allem Baden-Württenberg und Nordrhein-Westfalen dran.

Nachstehende Städte sind dran: „Von den formalen Verfahren, die die DUH heute eingeleitet hat, sind folgende Städte betroffen, die den NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m3 im Jahr 2016 um 10 Prozent oder mehr überschreiten: Kiel (65 μg/m3), Düren (60 μg/m3), Heilbronn (57 μg/m3), Backnang (56 μg/m3), Hannover (55 μg/m3), Esslingen am Neckar (54 μg/m3), Ludwigsburg (53 μg/m3), Hagen (51 μg/m3) , Dortmund (51 μg/m3), Bochum (50 μg/m3), Paderborn (50 μg/m3), Oldenburg (Oldb) (50 μg/m3), Mühlacker (49 μg/m3), Ravensburg (49 μg/m3), Herrenberg (49 μg/m3), Wuppertal (49 μg/m3), Bielefeld (49 μg/m3), Tübingen (48 μg/m3), Siegen (48 μg/m3), Oberhausen (48 μg/m3), Osnabrück (48 μg/m3), Leinfelden-Echterdingen (47 μg/m3), Leonberg (47 μg/m3), Pleidelsheim (47 μg/m3), Marburg (47 μg/m3), Hürth (47 μg/m3), Mannheim (46 μg/m3),  Nürnberg (46 μg/m3), Ludwigshafen am Rhein (46 μg/m3), Augsburg (46 μg/m3), Halle (Saale) (46 μg/m3), Leverkusen (45 μg/m3), Herne (45 μg/m3), Witten (45 μg/m3), Neuss (45 μg/m3), Mülheim an der Ruhr (45 μg/m3), Dresden (45 μg/m3), Heidenheim an der Brenz (44 μg/m3), Kuchen (44 μg/m3), Norderstedt (44 μg/m3), Schwerte (44 μg/m3), Gießen (44 μg/m3), Hildesheim (44 μg/m3), Mönchengladbach (44 μg/m3). Die DUH hat zudem bereits im März 2017 ein formales Verfahren gegen Leipzig (42 μg/m3) eingeleitet.“ (Quelle für die Daten: Umweltbundesamt)

Vier Wochen Zeit

Jürgen Resch vergleicht die Software-Updates der Autohersteller mit Micky Maus und attestiert dem Hokuspokus damit „weitgehende Unwirksamkeit“. Schluss mit Lustig. Die DUH gibt den Städte vier Wochen Zeit, wirksame Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote verbindlich zu erklären. Resch hoffe, „dass sich nun noch vor der Bundestagswahl erste Politiker aus der Deckung trauen und einer gerichtlichen Verurteilung zuvorkommend, wirksame Maßnahmen ab dem 1.1.2018 freiwillig beschließen“.

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