Erste Praxiserfahrungen mit Maxi-LKW – Unternehmen, die an dem Pilotprojekt teilnehmen, sind positiv überrascht – Neue Strecken für die Riesen-Lkw angemeldet – Zwei Länder klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Rahmen des Feldversuches sollen eines Tages 400 Maxi-Laster auf bundesdeutschen Straßen fahren. Auch haben die teilnehmenden Bundesländer inzwischen über einhundert neue Strecken und Streckenerweiterungen zur Aufnahme in die „Streckenpositivliste“ vorgeschlagen.

Die meisten Lang-Lkw wurden während des bisherigen Feldversuchs im Kombiverkehr zwischen Straße und Schiene eingesetzt, pro Fahrt wurde etwa ein Drittel an Kraftstoff und Koh-lendioxidemissionen eingespart. Probleme gab es bislang offenbar keine, auch nicht im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern oder mit der Straßenführung. Die am Projekt teilnehmenden Speditionen bewerten die Riesen-Lkw durchweg positiv.

Die Auflagen an die Mammutfahrzeuge sowie an Fahrer, Ladung und Strecken während des Feldversuches sind streng. So dürfen die Maxi-Lkw nur auf bestimmten Straßen ohne Bahn-übergängen unterwegs sein. Zudem besteht für sie ein prinzipielles Überholverbot, und sie dürfen nicht über die deutschen Grenzen fahren.

Die Fahrzeuge müssen mit Luftfederung, Differentialsperre oder Antriebsschlupfregelung, Scheibenbremsen und Retarder, automatischer Achslastüberwachung, Rückfahrkamera und di-versen Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Kurvenlaufeigenschaften sind vorge-schrieben, die Fahrzeughöhe ist begrenzt, und das Gesamtgewicht darf 40 Tonnen nicht über-schreiten.

Der Fahrer muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hinter sich haben und fünf Jahre un-unterbrochen im Besitz des Führerscheins für schwere Lastzüge sein (Klasse CE). Außerdem muss er eine zweistündige Einweisung in den Mega-Lkw durch den Hersteller erhalten haben.

In punkto Ladung dürfen Lang-Lkw weder Gefahrgut noch Flüssigkeiten in Großtanks laden. Auch lebende Tiere zu transportieren ist verboten.

Bis jetzt ist es „nur“ ein Feldversuch, und es sind nur wenige überlange 40-Tonner unterwegs. Die Frage ist aber, wie sich ihre Anwesenheit auf das Verkehrsgeschehen auswirkt, wenn Hunderte von ihnen zugelassen wären und auf den Straßen fahren dürften. Eventuell kämen noch etliche Maxi-Lkw aus dem Ausland hinzu.

Kritiker tragen vor, dass die „Monstertrucks“ andere Verkehrsteilnehmer einschränken, ihnen die Sicht nehmen und allein aufgrund ihrer Länge und ihres Gewichts eine Gefahr für die Ver-kehrssicherheit darstellen. Sie weisen darauf hin, dass Straßen und Brücken durch die schweren Brummis zusätzlich beeinträchtigt würden und dass Leitplanken und Rastplätze ausgebaut werden müssten. Sie bezweifeln den ökologischen Nutzen, da der Lkw-Verkehr durch die Mega-Lkw insgesamt zunehmen werde, auch durch den zusätzlich benötigten Zubringerverkehr.

Nur sieben der 16 Bundesländer machen bei dem Feldversuch mit. Das sind Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Gegen den Feldversuch klagen Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht. Die beiden Länder wehren sich dagegen, dass die Bundesregierung den Feldversucht gegen ihren erklärten Willen auch auf ihr Gebiet ausweiten will. Als Begründung führen die beiden Länder an, dass die Mega-Lkw ausschließlich wirtschaftlichen Interessen der Transportwirtschaft dienten und den Straßengüterverkehr generell ausweiten würden. Der sei aber ein „unerwünschter Wettbewerber gegen die Schiene“, die aus ökologischen Gründen bevorzugt werde.
Viel wird davon abhängen, wie das Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet und welche gesetzlichen Auflagen aus dem Langzeit-Versuch fortbestehen.

kb

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