Mannheim, Deutschland (Weltexpress). Dass „die Staatsanwaltschaft Mannheim … mit Verfügung vom 26.03.2021 gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“ habe, dass teilt sie per Pressemitteilung vom 31.3.2021 mit.
Doch das Nikolas Löbel Bundestagsabgeordneter der CDU war, das steht in diesem Satz nicht. Das wird verschwiegen.
Allerdings wird im nächsten Satz darauf hingewiesen, dass „das bislang geführte Vorprüfungsverfahren … ergeben“ habe, „dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, u. a. der Untreue“ bestehe. Immerhin taucht dort das Kürzel für die angebliche Christen-Partei in der BRD (außer im Bundesstaat Bayern) auf.
Allerdings werde gegen Löbel nicht wegen „Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften“ ermittelt. Es habe der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart an einem „Anfangsverdacht“ gemangelt.
Zitat: „Im Gegensatz zu anderen in der Presse berichteten Vorgängen besteht vorliegend kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der privaten Vermittlungstätigkeit des Nikolas Löbel und dessen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter.“ Ich ergänze: der CDU.