Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die 1975 gegründete Deutsche Umwelthilfe (DUH), die von Kritikern als Abmahnverein angesehen wird, gibt weiter die Parole „Saubere Luft für alle!“ aus. Nachdem die DUH Klagen gegen die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart eingereicht hatten, entschieden die örtlichen Verwaltungsgerichte, dass die Städte ihre Luftreinhaltepläne verschärfen und dabei auch Fahrverbote in Betracht ziehen müssen.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig bestätigten am 27. Februar 2018 die Urteile der Vorinstanzen in Stuttgart und Düsseldorf und gaben der DUH in allen inhaltlichen Punkten recht.
Seitdem reden Herren am Hof der Merkel-Regierung aus CDU, CSU und SPD das BVerwG-Urteil klein, während sich Hofberichterstatter von Verlagen, die Geld von Autoindustriellen aufs Konto und in die Kasse kriegen, auf die DUH einschießen.
Die erklärt, dass sie „in den entsprechenden Städten bereits Anträge an die Gerichte auf Wiederaufnahme der Verfahren gestellt“ hab. „Wir gehen davon aus, dass in den Städten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt die mündlichen Verhandlungen stattfinden. Für die Stadt Aachen findet die Verhandlung Anfang Juni statt und für München erwarten wir auch noch kurzfristig einen Termin“, heißt es bei der DUH.
„Spiegel-Online“ (9.3.2018) schreibt, dass „Rechtsanwälte der DUH … die zuständigen Verwaltungsgerichte in 14 deutschen Großstädten“ hätten, „mündliche Verhandlungen über die Luftreinhaltepläne in den Städten anzusetzen“.
„In Stuttgart und Düsseldorf haben wir Fristen bis Ende März 2018 gesetzt“, teilt die DUH mit und ergänzt: „Sollten bis dahin keine verbindlichen Äußerungen vorliegen, werden wir zwangsvollstreckungsverfahren beginnen.“
Dass Armin Laschet (CDU) als Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen die Meinung hegt, „dass mögliche Diesel-Fahrverbote unverhältnismäßig und rechtswidrig seien“, das scheint Jürgen Resch als Geschäftsführer der DUH nicht zu interessieren. Laschet selbst droht laut WAZ (9.3.2018) der Bezirksregierung, die eine „weisungsgebundene Behörde“ sei, wenn sie Fahrverbote verhängen sollte, mit „rechtlichen Möglichkeit, das zu untersagen“.
Anmerkungen:
Siehe auch den Beitrag Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet Urteil – Fahrverbote drohen in Dutzenden Städten in Deutschland von Tim Rothweg.